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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mading« (4. Februar 2012, 11:14)
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Registrierungsdatum: 4. August 2006
Sozialhilfeträger: Niedersachsen
OLG-Bezirk: Celle
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Registrierungsdatum: 22. September 2010
Sozialhilfeträger: Nordrhein-Westfalen
OLG-Bezirk: Düsseldorf
Zitat
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, … , hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."
Zitat
„Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf dass du lange lebest in dem Lande, dass dir der Herr, dein Gott, gibt.“
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Registrierungsdatum: 22. März 2007
Sozialhilfeträger: Rheinland-Pfalz
OLG-Bezirk: Koblenz
Zitat
Unsere Pflichten gegenüber Gott stehen in den ersten fünf der Zehn Gebote. Das vierte Gebot besagt:
Zitat „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf dass du lange lebest in dem Lande, dass dir der Herr, dein Gott, gibt.“
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Registrierungsdatum: 1. September 2006
Sozialhilfeträger: Bayern
OLG-Bezirk: München
Meine Meinung:Wer für seine Eltern keinen Unterhalt zahlt und sie der Sozialhilfe überlässt, begeht eine Sünde wider Gott.
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Registrierungsdatum: 1. September 2006
Sozialhilfeträger: Bayern
OLG-Bezirk: München
Es geht mir allein um die Sache selbst und um eine möglichst breite Leserschaft.![]()
)Meine Meinung:Wer für seine Eltern keinen Unterhalt zahlt und sie der Sozialhilfe überlässt, begeht eine Sünde wider Gott.
HeiPei,
was willst du uns mit dieser Aussage jetzt sagen?
Das wir alle hier im Forum große Sünder sind?
Unsere Pflichten gegenüber Gott stehen in den ersten fünf der Zehn Gebote. Das vierte Gebot besagt:
Zitat
„Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf dass du lange lebest in dem Lande, dass dir der Herr, dein Gott, gibt.“
Damit ist gemeint, dass die Kinder für den Lebensunterhalt ihrer Eltern sorgen müssen, wenn ihre Eltern dazu zu alt oder krank sind.
Zitat
Dies gilt auch heute noch, soweit die soziale Absicherung (Rente, Leistung der Pflegeversicherung) nicht ausreicht bzw. gegenüber dem Elternunterhalt kraft Gesetzesnorm nachrangig ist (§ 2 SGB XII).
Meine Meinung:Wer für seine Eltern keinen Unterhalt zahlt und sie der Sozialhilfe überlässt, begeht eine Sünde wider Gott.
HeiPei, was willst du uns mit dieser Aussage jetzt sagen? Das wir alle hier im Forum große Sünder sind?
Sorry, HeiPei, dann musst du uns aber noch sehr viel mehr liefern als deine ganz persönliche Interpretation des vierten Gebots!
Wie kommst du darauf, dass "ehren" gleichzusetzen ist mit "unterhalten"? Davon steht m.W. nichts in der Bibel! Wie kommst du auf diese Auslegung der Bibelstelle?
Vielleicht hast ja gerade du das seltene Glück, selbst Eltern zu haben, die man wirklich vorbehaltlos "ehren" kann. Aber bitte, HeiPei, übertrag diese optimale Situation nicht auf alle Eltern-Kind-Verhältnisse! Eltern sind keineswegs von Natur aus immer gut und "ehrenswert"! Weder der Zeugungsakt noch die Geburt allein erzeugen automatisch eine/n gute/n, ehrenswerte/n Vater/Mutter!
Es gab immer und gibt Eltern, die ihre eigenen Kinder sogar töten ...
Zwischen diesem Extrem und den vorbehaltlos ehrenwerten Eltern gibt es eine gaaanz große Bandbreite unterschiedlicher Eltern-Kind-Verhältnisse.
Welcher (außenstehende) Mensch könnte/dürfte sich mit welchem Recht anmaßen, darüber Urteile zu fällen?![]()
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Registrierungsdatum: 4. August 2006
Sozialhilfeträger: Niedersachsen
OLG-Bezirk: Celle
Zitat
Das vierte Gebot gebietet uns, die Eltern zu lieben, sie zu achten und ihnen zu gehorchen. Das vierte Gebot verpflichtet wie alle anderen Gebote zuerst die Generation der Erwachsenen: die Eltern sollen ihren Kindern vorleben, wie sie ihre Eltern ehren, sodann sind sie verpflichtet, ihre Kinder im Glauben und in den Sitten zu erziehen. Und dann schließlich sind die Kinder verpflichtet, ihre Eltern zu ehren und ihnen zu gehorchen.
Zitat
Ja, das vierte Gebot beinhaltet alle rechtmäßigen Beziehungen zwischen Vorgesetzten und "Untergebenen". Das höchste Verhältnis ist das zwischen Gott und Mensch. Auch in der Kirche gibt es Beziehungen von Autorität und Gehorsam, wie z.B. Papst und alle Glieder Kirche, Bischof und Priester, Pfarrer und Gläubige der Pfarrei oder Ordensobere und Ordensleute. In Staat und Gesellschaft sind solche Beziehungen: Staat und Bürger, Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Lehrer und Schüler.
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Registrierungsdatum: 4. August 2006
Sozialhilfeträger: Niedersachsen
OLG-Bezirk: Celle
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Registrierungsdatum: 3. November 2009
Sozialhilfeträger: Bayern
OLG-Bezirk: Frankfurt a. M.
Dieses Buch ist nunmehr fertig und die ersten Online-Buchhändler haben es seit heute im Sortiment.
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Registrierungsdatum: 3. November 2009
Sozialhilfeträger: Bayern
OLG-Bezirk: Frankfurt a. M.
Unsere Pflichten gegenüber Gott stehen in den ersten fünf der Zehn Gebote.
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Registrierungsdatum: 1. September 2006
Sozialhilfeträger: Bayern
OLG-Bezirk: München
Da muss ich mich halt noch ein wenig gedulden, aber ich möchte unseren örtlichen Handel unterstützen. Gerade die Buchhändler haben es im Zeitalter von Amazon und Konsorten schwer.
Ich habe es selbst erlebt und Ähnliches zig Mal in diesem Forum gelesen. Da werden UHP, die sich als juristische Laien gutgläubig auf die Neutralität und die Aussagen eines Sachbearbeiters eines Sozialamtes verlassen, gnadenlos zur Kasse gebeten und oft genug mit massiven Drohungen an gesetzlichen Bestimmungen vorbei über den Tisch gezogen.
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Registrierungsdatum: 1. September 2006
Sozialhilfeträger: Bayern
OLG-Bezirk: München
ich bin gespannt auf das Buch. Ich war schon immer fasziniert von deinen Kenntnissen , deiner Einstellung und deinem Schreibstil. Ein solches Buch war überfällig.