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Unser neuestes Mitglied heißt: Thördy.

1

Dienstag, 9. März 2010, 17:00

Miete trotz Eigentumswohnungsbesitzes des Partners. Berechnung EU? Was ist abziehbar?


Hallo zusammen,

hätte gerne mal Eure Auffassung zu foldendem fiktiven Fall gehört:

Kind A lebt mit dem Ehepartner in einer Mietwohnung und zahlt mtl. 500€ Miete.

Der Ehepartner besitzt zwei Eigentumswohnungen die beide vermietet sind.

Werden die Wohnungen des Partners bei der Berechnung des Elternunterhaltes mit angesetzt?

Werden die Mieteinnahmen des Partners mit angesetzt? Kann man Instandhaltungskosten abziehen?

Kann Kind A die Miete abziehen?

Vielen Dank und Viele Grüße

Cambria

ADVOGF Männlich

Fortgeschrittener

Beiträge: 2 057

Sozialhilfeträger in: Niedersachsen

Geschlecht: Männlich

OLG-Bezirk: Celle

2

Dienstag, 9. März 2010, 18:29

Zitat

Kind A lebt mit dem Ehepartner in einer Mietwohnung und zahlt mtl. 500€ Miete.


Zahlt Kind A die Miete in Höhe von 500 € oder ist dass der Anteil von Kind A?


Zitat

Der Ehepartner besitzt zwei Eigentumswohnungen die beide vermietet sind.


Werden die Mieteinnahmen für den Familienbedarf benötigt?

3

Mittwoch, 10. März 2010, 09:00

Kind A hat die Wohnung gemietet und zahlt die 500€. Der Partner zahlt keine Miete, führt aber dafür den Haushalt. (falls das von Bedeutung ist?)

Die Mieteinnahmen werden zum täglichen Leben nicht gebraucht, sondern gehen auf ein separates Konto, von dem dann auch eventuell anfallende Instalthaltungs-, Verwaltungs-, und Reparaturkosten abgehen.

Danke! :)

sohn Männlich

Fortgeschrittener

Beiträge: 1 547

Sozialhilfeträger in: Schleswig-Holstein

Geschlecht: Männlich

OLG-Bezirk: Schleswig

4

Mittwoch, 10. März 2010, 11:08

Hallo Cambria,

herzlich willkommen im Forum !

Werden die Wohnungen des Partners bei der Berechnung des Elternunterhaltes mit angesetzt?

Ihr Wert, also das Vermögen, welches sie darstellen, spielt keine Rolle, die Mieteinnahmen sind Einkommen des Partners, das um die mit den Immobilien verbundenen Ausgaben, die nicht in Form von Nebenkosten durch den Mieter getragen werden, bereinigt werden kann.

Werden die Mieteinnahmen des Partners mit angesetzt?

siehe oben

Kann man Instandhaltungskosten abziehen?

siehe oben

Kann Kind A die Miete abziehen?

Nein, die ist aus dem Selbstbehalt zu tragen, der Warmmietkosten für ein Ehepaar in Höhe von 800 € monatlich beinhaltet.




Gruß Sohn

5

Mittwoch, 10. März 2010, 12:42

Hallo Sohn,

herzlichen Dank für Deine Ausführungen!

Viele Grüße

Cambria

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