Hallo Cambria,
herzlich willkommen im Forum !
Werden die Wohnungen des Partners bei der Berechnung des Elternunterhaltes mit angesetzt?
Ihr Wert, also das Vermögen, welches sie darstellen, spielt keine Rolle, die Mieteinnahmen sind Einkommen des Partners, das um die mit den Immobilien verbundenen Ausgaben, die nicht in Form von Nebenkosten durch den Mieter getragen werden, bereinigt werden kann.
Werden die Mieteinnahmen des Partners mit angesetzt?
siehe oben
Kann man Instandhaltungskosten abziehen?
siehe oben
Kann Kind A die Miete abziehen?
Nein, die ist aus dem
Selbstbehalt
zu tragen, der Warmmietkosten für ein Ehepaar in Höhe von 800 € monatlich beinhaltet.
Gruß Sohn