Mir ist folgender Sachverhalt unklar- fiktiv folgende Situation:
Vor dem
Familiengericht wird ein Urteil zu Lasten des leiblichen Kinden erwirkt.
Es wird ein Elternunterhaltsurteil erwirkt. Das leibliche Kind muss nun monatlich einen Betrag von sagen wir mal 350 Euro zahlen.
Das deshalb, weil die Einkünfte des Schwiegerkindes im Rahmen des Haushaltseinkommens im Rahmen der üblichen Berechnungen Platz bei dem leiblichen Kind lassen, um hier fiktiv einen Betrag für den
Elternunterhalt zu lassen.
Nochmal der Kernsatz:
Das Schwiegerkind ist nicht unterhaltspflichtig.
Einen Tag nach der Urteilsverkündung bekommt das Schwiegerkind enorme Lust nunmehr täglich ein Spielcasino aufzusuchen und in der Regel Geldbeträge zu verlieren.
Die Rechnung des freien Betrages zum
Familienunterhalt geht jetzt nicht mehr auf.
Was passiert jetzt? Können die gerichtlich festgesetzten Beträge jetzt sofort gestoppt werden?
Dieses Vorgehen des Schwiegerkindes kannn doch theoretisch jeden Tag mit neuen finanziell belasteteten Wünschen des Schwiegerkindes wiederholt werden.
Ich denke, hier kann man doch die ganze Verrücktheit dieser verdeckten
Schwiegerkindhaftung erkennen.
Bei allem Sozialamtstaktiken und Verschleierungsbemühungen darf man sich glaube ich nicht von den klaren Fakten abbringen lassen:
Das Schwiegerkind ist nicht unterhaltspflichtig!!!!! Weder vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, noch nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Das Schwiegerkind kann mit seinem Geld machen, was es will. Es unterliegt keinerlei Vorgaben des Sozialamtes- an keinem Tag, zu keiner Stunde.
gruß
supermann