Hallo zusammen,
ich hätte heute ein längeres Telefongespräch mit Frau Geyer.
Sie sucht nachwievor nach einem (zweiten) Beispielfall für die Sandwich-Generation-Problematik.
Wir haben lange miteinander gesprochen ...
Ich meine, häufiger als die echten Sandwich-Fälle findet man folgende Situation:
Die eigenen Kinder sind "aus dem Gröbsten raus", sie stehen wirtschaftlich endlich(!) auf eigenen Füßen.
Die Mutter, die sich jahrelang ausschließlich um Haushalt und Kinder gekümmert hatte, ist wieder berufstätig und steht erstmals finanziell auch ein wenig "auf eigenen Füßen".
Nachdem man viele Jahre lang gerne(!) jeden Cent in die eigenen Kinder investiert hat, kann man nun endlich auch mal ein wenig an sich selbst denken ... an Urlaube, ein besonderes Hobby usw.
Aber auch: An die eigene Altersvorsorge!
Dass eine zusätzliche, eigene, private Altersvorsorge notwendig ist, wurde uns eigentlich erst in den letzten Jahren wirklich bewusst. (An das Märchen "Die Renten sind sicher!" glaubten wir - treudoof - allzulange.)
Viele der heute Elternunterhaltspflichtigen konnten in den vergangenen Jahren schlicht und einfach aber nichts zurücklegen, weil sie mit ihrem gesamten Einkommen für ihre eigenen Kinder aufgekommen sind.
Viele Elternunterhaltspflichtige verfügen daher bei weitem nicht über das
Altersvorsorgevermögen, das sich nach
2006 - BGH-Urteil vom 30.08.2006 - XII ZR 98/04: Einsatz des Vermögens - eigene Altersvorsorge - PKW theoretisch als Schongrenze errechnet!
(Schön, wenn man dieses Vermögen bereits besitzt! Wer eigene Kinder hat, wird selten in dieser Lage sein!)
Es ist Vermögen, das den
eigenen, insbes. auch zukünftigen Unterhalt sicherstellen soll.
Laut BGB, Grundgesetz, BGH und BVerfG steht die Sicherstellung des eigenen -
auch zukünftigen - Unterhalts an vorderster Stelle - zumindest wenn es um den nachrangigen Elterunterhalt (§
1609 BGB) geht!
Viele
SHT interessiert das Defizit in der eigenen Altersvorsorge aber ganz einfach nicht ...
sie errechnen die Elternunterhaltsbeiträge nach Schema F aus dem aktuellen Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen und seines Ehegatten.
Viele Eltern können aber erst, nachdem die Kinder aus dem Haus sind, mit der eigenen Altersvorsorge beginnen.
Sie sind bereit, dafür sogar größere Beträge zurückzulegen -
MEHR als die allgemein anerkannten 5% vom Bruttoeinkommen.
Tun sie dies, unterstellt man ihnen, dass diese Sparbeträge der Vermögensbildung dienen, dass sie also nicht für den eigenen Lebensunterhalt gebraucht werden => sie also für
Elternunterhalt "frei" sind!
Liebe Frau Geyer,
ich würde mich freuen, wenn Sie die ZDF-Reportage auf Elternunterhaltspflichtige erweitern würden, die der eben beschriebenen Gruppe angehören: Auf Elternunterhaltspflichtige, deren Kinder schon "aus dem Haus" sind.
Das ist m.E. die vom
Elternunterhalt am stärksten betroffene Gruppe:
- in Bezug auf die Häufigkeit der Fälle
- in Bezug auf die Höhe des Elternunterhalts
Es wäre sehr schön, Frau Geyer, wenn Sie uns hier im Forum über den Sendetermin Ihres Beitrags rechtzeitig informieren würden. Wir werden Ihre Sendung gespannt (aber auch kritisch

) verfolgen.
LG
euleni