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Cambria

Schüler

  • »Cambria« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 7

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1

Dienstag, 9. März 2010, 17:00

Miete trotz Eigentumswohnungsbesitzes des Partners. Berechnung EU? Was ist abziehbar?


Hallo zusammen,

hätte gerne mal Eure Auffassung zu foldendem fiktiven Fall gehört:

Kind A lebt mit dem Ehepartner in einer Mietwohnung und zahlt mtl. 500€ Miete.

Der Ehepartner besitzt zwei Eigentumswohnungen die beide vermietet sind.

Werden die Wohnungen des Partners bei der Berechnung des Elternunterhaltes mit angesetzt?

Werden die Mieteinnahmen des Partners mit angesetzt? Kann man Instandhaltungskosten abziehen?

Kann Kind A die Miete abziehen?

Vielen Dank und Viele Grüße

Cambria

ADVOGF

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  • »ADVOGF« ist männlich

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2

Dienstag, 9. März 2010, 18:29

Zitat

Kind A lebt mit dem Ehepartner in einer Mietwohnung und zahlt mtl. 500€ Miete.


Zahlt Kind A die Miete in Höhe von 500 € oder ist dass der Anteil von Kind A?


Zitat

Der Ehepartner besitzt zwei Eigentumswohnungen die beide vermietet sind.


Werden die Mieteinnahmen für den Familienbedarf benötigt?
Die Anwendung, dass das Einkommen im Verhältnis der Ehepartnern aufgeteilt wird, ohne Berücksichtigung der Haushaltstätigkeit, führt zu dem Ergebnis, das Art 3 Abs. 1 und 2 sowie Art 6 GG verletzt wird.

Bei der Unterhaltsbemessung ist das Einkommen, das den Lebensstandard der Ehe geprägt hat, den Ehegatten daher grundsätzlich hälftig zuzuordnen, unabhängig davon, ob es nur von einem oder von beiden Ehegatten erzielt worden ist.

Cambria

Schüler

  • »Cambria« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 7

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3

Mittwoch, 10. März 2010, 09:00

Kind A hat die Wohnung gemietet und zahlt die 500€. Der Partner zahlt keine Miete, führt aber dafür den Haushalt. (falls das von Bedeutung ist?)

Die Mieteinnahmen werden zum täglichen Leben nicht gebraucht, sondern gehen auf ein separates Konto, von dem dann auch eventuell anfallende Instalthaltungs-, Verwaltungs-, und Reparaturkosten abgehen.

Danke! :)

sohn

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4

Mittwoch, 10. März 2010, 11:08

Hallo Cambria,

herzlich willkommen im Forum !

Werden die Wohnungen des Partners bei der Berechnung des Elternunterhaltes mit angesetzt?

Ihr Wert, also das Vermögen, welches sie darstellen, spielt keine Rolle, die Mieteinnahmen sind Einkommen des Partners, das um die mit den Immobilien verbundenen Ausgaben, die nicht in Form von Nebenkosten durch den Mieter getragen werden, bereinigt werden kann.

Werden die Mieteinnahmen des Partners mit angesetzt?

siehe oben

Kann man Instandhaltungskosten abziehen?

siehe oben

Kann Kind A die Miete abziehen?

Nein, die ist aus dem Selbstbehalt zu tragen, der Warmmietkosten für ein Ehepaar in Höhe von 800 € monatlich beinhaltet.




Gruß Sohn

Cambria

Schüler

  • »Cambria« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 7

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5

Mittwoch, 10. März 2010, 12:42

Hallo Sohn,

herzlichen Dank für Deine Ausführungen!

Viele Grüße

Cambria