Tochter Sterntaler lebt abwechselnd in ihrer Eigentumswohnung in Berlin-Schöneberg (Wert: 150000 €, 80 m²) und in ihrem Haus im Taunus (Wert: 500000 €, 150 m²):
die Aufteilung der Aufenthaltszeit zwischen beiden Wohnorten ist ungefähr 1/3 zu 2/3 - es ist also nicht lediglich eine Ferienwohnung.
In Berlin hat T ihre Lebenspartnerin (keine eingetragene Partnerschaft), die in deren eigenen Wohnung lebt (living apart together), und in Frankfurt eine Arbeit mit 2500 € netto Monatseinkommen.
T hat monatliche Fahrtkosten von 590 € (Bahncard 100 1. Klasse).
Der Ort im Taunus ist Zweitwohnsitz und Berlin steuerlich Lebensmittelpunkt, da die Fahrtkosten wegen doppelter Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden. Da beide Immobilien schuldenfrei sind, werden zusätzlich lediglich die Nebenkosten des Hauses von 300 € steuerlich geltend gemacht.
Die Nebenkosten der Wohnung liegen bei 200 € monatlich.
Werden beide Wohnungen als selbstbewohnte Immobilien zum Schonvermögen gerechnet?
In wie weit muss Sterntaler besondere Gründe für 2 selbstbewohnte Immobilien darlegen? Wäre die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ein Indiz für die unterhaltsrechtliche Anerkennung?
Wie wird der EU für Mutter Alkola berechnet, die unerwartet ins Pflegeheim kommt und vom
SHT monatlich 2000 € zusätzlich zu ihrem restlichen Einkommen
Hilfe zur Pflege erhält?