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Taucher

Schüler

  • »Taucher« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 21

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1

Dienstag, 7. September 2010, 12:07

Verbindlichkeiten - Anrechnung von Darlehen in der EU-Berechnung

Hallo,

wie kommt es das Verbindlichkeiten in Form von Darlehen im Rahmen der Berechnung des EU nicht zu 100% angesetzt werden sondern nur zu 50%?

Dies kann doch im Einzelfall direkt zu einer Überschuldung des UHP führen oder? Hab ich was übersehen? Seh ich richtig:???

Gruß

michael

Profi

Beiträge: 2 448

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2

Dienstag, 7. September 2010, 13:14

wie kommt es das Verbindlichkeiten in Form von Darlehen im Rahmen der Berechnung des EU nicht zu 100% angesetzt werden sondern nur zu 50%?


Wie kommst Du darauf ?

Empfehlungen des DV für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger 2009: 98
In Fällen nicht gesteigerter Unterhaltspflicht (eingefügt: also zB beim Elternunterhalt ) sind Schuldverpflichtungen, die vor Kenntnis der Unterhaltsbedürftigkeit des Berechtigten eingegangen worden sind, i.d.R. vom unterhaltsrelevanten Einkommen abzusetzen.
Bei Inanspruchnahme auf Elternunterhalt sind unter dieser Voraussetzung ferner die im Zusammenhang mit einem selbstbewohnten Hausgrundstück oder einer selbstbewohnten Eigentumswohnung bereits eingegangenen Schuldverpflichtungen (Zins, Tilgung und umlagefähige Kosten zuzüglich Heizkosten) stets berücksichtigungsfähig.
Gegenzurechnen ist bei allen Unterhaltsverhältnissen der Wert des mietfreien Wohnens (vgl. Rdnrn. 91 f.). Später eingegangene Verbindlichkeiten sollten beim Elternunterhalt nur in dem Umfang berücksichtigt werden, wie sie den Unterhaltsansprüchen nichtprivilegierter volljähriger Kinder entgegengehalten werden können.


Zitat aus OLG-Leitlinie:SüdL:
10.4

Berücksichtigungswürdige Schulden (Zins und Tilgung) sind abzuziehen; die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes in angemessenen Raten erfolgen. Bei der Zumutbarkeitsabwägung sind Interessen des Unterhaltsschuldners, des Drittgläubigers und des Unterhaltsgläubigers, vor allem minderjähriger Kinder, mit zu berücksichtigen.



Gruß

Michael

sohn

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  • »sohn« ist männlich

Beiträge: 1 808

Registrierungsdatum: 29. Juni 2007

Sozialhilfeträger: Schleswig-Holstein

OLG-Bezirk: Schleswig

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3

Dienstag, 7. September 2010, 13:31

Hallo Michael,

ich habe auch längere Zeit über diese Fragestellung nachgedacht. Meine spontane Reaktion war: Was will er denn, das wird doch anerkannt.

Gemeint ist hier aber wohl folgendes Phänomen:

Beispiel:

Bereinigtes Einkommen ohne Anerkennung des Darlehens 2000 €

Selbstbehalt 1400 €, erhöht um die bekannten 50 % ergibt 1700 € (max. Leistungsfähigkeit 300 €)

abzüglich Darlehen 100 € monatlich, es verbleiben 1600 €



Bereinigtes Einkommen mit Anerkennung des Darlehens 1900 €

Selbstbehalt 1400 €, erhöht um die bekannten 50 % ergibt 1650 € (max. Leistungsfähigkeit 250 €)

abzüglich Darlehen 100 € monatlich, es verbleiben 1550 €



Fazit: Trotz Anerkennung der Darlehensrate in voller Höhe wird die max. Leistungsfähigkeit nur um 50 % der Rate gemindert und das verbleibende Einkommen reduziert sich um die restlichen 50 %.




Gruß Sohn

Taucher

Schüler

  • »Taucher« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 21

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4

Dienstag, 7. September 2010, 13:32

:S mmh....

wenn ich die hier bekannte Excel-Tabelle zur Hand nehme einfach ein x-beliebiges Einkomen eingebe und anschließend eine x-beliebige Verbindlichkeit ===> vorläufiges Ergebnis "vermindert sich immer um die Hälfte der Verbindlichkeit"

Bsp:

Erwerbseinkommen = 3000,00

Darlehen = 0,00

"für Unterhalt anzusetzen" = 575,00

Ersetze ich nun das Darlehen mit z. b. 500,00 habe ich ein "für Unterhalt anzusetzen" = 325,00 ==> also die Hälfte des Darlehens.

Seh ich richtig:???

Gruß

Taucher

Schüler

  • »Taucher« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 21

Registrierungsdatum: 11. Mai 2010

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5

Dienstag, 7. September 2010, 13:55

sinnlos:! ......tschuldigung jetzt hab auch ich verstanden.... Entschuldigung:! ...mein Beitrag war sinnlos.

sohn

Profi

  • »sohn« ist männlich

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6

Dienstag, 7. September 2010, 14:23

Hallo zusammen,

ich muss mich korrigieren. Dank eines freundlichen Hinweises habe ich den Denkfehler nun erkannt.

Im unteren Berechnungsbeispiel ist das Darlehen bereits bedient, die Rechnung muss also wie folgt aussehen:

Bereinigtes Einkommen vor Anerkennung des Darlehens 2000 €

Bereinigtes Einkommen nach Anerkennung des Darlehens 1900 €

Selbstbehalt 1400 €, erhöht um die bekannten 50 % ergibt 1650 € (max. Leistungsfähigkeit 250 €)

es verbleiben 1650 €




Gruß Sohn