Hallo,
zu dem Thema 'höhere Einkommen' bzw. Luxusgrenze herrscht noch einige Unklarheit, ebenso im Umgang mit den Rechnern und Tabellen. ich erlaube mir folgenden aktuelllen Fall zu schildern:
Mutter ist derzeit im KH und wird aller Voraussicht nach in wenigen Wochen mit einer unheilbaren Krebserkrankung in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung entlassen. An Sparguthaben bestehen etwa 9.000€ zumeist in Sparbriefen. An Renteneinkommen stehen ca. 900€ p.m. zur Verfügung. Die Mutter bewohnt derzeit eine Wohung im sozialen Wohnungsbau mit ca. 450€ Mietkosten, die zumindest kurzfristig auch noch aufrecht erhalten werden soll, da eventuell eine gesundheitliche Verbesserung die Rückkehr in die eigene Wohnung ermöglichen würde.
Zu den Unterhaltpflichtigen:
Tochter (verheiratet, 3 Kinder >18 Jahre aber im Haus lebend und ohne eigenes Einkommen), selbständig, monatliches Nettoeinkommen aus dem Geschäft geschätzt 2.500€, kein wesentliches Sparguthaben jedoch drei vermietete mehrfamilienwohnhäuser (Belastung, Ausgaben und Miteinnahmen derzeit unbekannt).
Sohn (verheiratet, keine Kinder), leitender Angestellter m. monatlichem Nettoeinkommen 4.900€, Ehefrau ebenfalls berufstätig m. Nettoeinkommen ca. 1.900€. Ausgaben für selbstbewohnte Immobilie (160 qm, vor zwei Jahren gekauft) 1.400€ für Zinsen/Tilgung und 400€ für Renovierungsdarlehen + ca. 100€ an Nebenkosten (Stadt) sowie 500€ Energiekosten. Dazu ca. 250€ LV der Ehefrau und 300€ LV sowie 300€ RV des Sohns sowie etwa 200€ an sonstigen Versicherungen (Recht, Haftpflicht, etc.). Das Ehepaar hat dem beruflichen Status bzw. der Erfordernis angemessene Kosten an Kleidung (ca. 300€ p.m.) und erlaubt sich Urlaubsrücklagen von ca. 600€ p.m. Die Ehefrau hat aufgrund diverser physischer Probleme erhöhte Kosten für Physiotherapie u.ä. (ca. 200€ p.m.). Weitere Ausgaben bestehen nur für regulären Lebensunterhalt bzw. fliessen in die Renovierung des Hauses. Sparguthaben aus Einkommen aktuell ca. 45.000€.
Das "Luxusproblemm" scheint also eher beim Sohn zu bestehen, der sich nach allgemeinem Verständnis jedoch nur Urlaubsfernreisen als solchen erlaubt.
Wie könnte denn hier die Unterhaltspflicht aussehen?