Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: POS
Man lässt sich doch nicht einfach aufgrund des Schreibens vom SA diverse Kostenvoranschläge schicken. Für das alte Auto gibt es ein vor kurzem erstelltes Gutachten, aber auch nur wegen eines Unfallschadens.
Man lässt sich doch nicht einfach aufgrund des Schreibens vom SA diverse Kostenvoranschläge schicken.
Man könnte natürlich Aufnahmen machen, aber da kann man genauso die Richtigkeit in Frage stellen
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 4. August 2006
Sozialhilfeträger: Niedersachsen
OLG-Bezirk: Celle
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 4. August 2006
Sozialhilfeträger: Niedersachsen
OLG-Bezirk: Celle
Hinzu kommt dann ja erst einmal wieder ein Aufschub, den das SA dem UHP natürlich dafür gewähren muss.
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 3. November 2009
Sozialhilfeträger: Bayern
OLG-Bezirk: Frankfurt a. M.
möchte dieses nun Belege über die aufgelisteten Belastungen bzgl. des Reparaturstaus (kl. altes Haus, BJ. '59): Kosten, die im Laufe der nächsten Jahre auf den UHP zukommen: ca. 50.000 € (Dach, Fenster und Heizung müssen erneuert werden). Ebenso wurden für den Kauf eines neuen PKWs in absehbarer Zeit ca. 18.000 € angegeben (alter PKW ist über 15 Jahre alt).
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 4. August 2006
Sozialhilfeträger: Niedersachsen
OLG-Bezirk: Celle
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 22. März 2007
Sozialhilfeträger: Rheinland-Pfalz
OLG-Bezirk: Koblenz
Zitat
Ich würde einfach die Frage stellen, warum die notwendigen Instandhaltungen nicht vorher in Angriff genommen wurden, vor der RWA
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 4. August 2006
Sozialhilfeträger: Niedersachsen
OLG-Bezirk: Celle
Warum ich vorher dies und jenes nicht gemacht habe geht den SHT garnichts an.
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 4. August 2006
Sozialhilfeträger: Niedersachsen
OLG-Bezirk: Celle
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 22. März 2007
Sozialhilfeträger: Rheinland-Pfalz
OLG-Bezirk: Koblenz
Zitat
bedenke dabei, der Unterhaltspflichtige muss seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit darlegen und erst recht beweisen!!
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 4. August 2006
Sozialhilfeträger: Niedersachsen
OLG-Bezirk: Celle
Zitat
Ein Kostenvoranschlag an den SHT , bis dessen Zustimmung oder Stellungsnahme kommt können Monate vergehen und eine Reparatur ist witterungsbedingt garnicht mehr möglich.
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 22. März 2007
Sozialhilfeträger: Rheinland-Pfalz
OLG-Bezirk: Koblenz
.
Zitat
Darlegen, sprich dem Träger der Sozialhilfe (Gericht), die zuerwartenden Instandhaltungen mitteilen
Beweisen, dass die Instandhaltungen durchgeführt worden sind und Fotos machen.
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 4. August 2006
Sozialhilfeträger: Niedersachsen
OLG-Bezirk: Celle
Klar, wenn du dann noch die Originalrechnungen mit den Überweisungen der Beträge hast ist deine Position ganz gut.
Wie hier schon geantwortet wurde, gibt es im alten Haus permanent einen Renovierungsstau. Es wurde eine neue Terrasse gebaut, eine Einbauküche war fällig, das Bad wurde gefliest usw. Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 4. August 2006
Sozialhilfeträger: Niedersachsen
OLG-Bezirk: Celle
Deprimierte Grüße
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 4. August 2006
Sozialhilfeträger: Niedersachsen
OLG-Bezirk: Celle
UHP hatte die SBin vom SA um Aufschub gebeten, um entsprechende Angebote bzg. des Renovierungsstaus einzuholen. Dieser wird freundlicherweise bis 08.10. gewährt sogleich mit dem Hinweis, dass auf den Firmenangeboten unbedingt der Grund genannt werden muss, weshalb die Arbeiten durchzuführen sind und wie UHP die Bezahlung/Finanzierung vornehmen wird.
Neue Heizungsanlage ca. 6.500 € (Angebot folgt). Es wird auf der Rechnung die Begründung stehen, dass der Warmwasserdruck auf den Leitungen zu gering ist, bedingt durch die noch vorhandene Warmwassertherme im Bad (auch schon längst nicht mehr zeitgemäß). Die Heizung selbst ist 25 Jahre alt und im Verbrauch zu hoch.
Zitat
UHP kam sich etwas blöd vor, dem Heizungsbauer diese Vorgaben zu machen (hört sich ja so an, als wolle man nicht wirklich einen Auftrag vergeben und benötigt das Angebot nur für andere Zwecke), es wurden dem gegenüber natürlich auch nicht die Gründe angegeben
Zitat
Wie soll man das mit der Bezahlung verstehen?
Will das SA tatsächliche Leistungen belegt haben?
Und ist es dann egal, ob UHP dafür Kredite aufnehmen muss oder die Rechnungen auf einen Schlag bezahlt, wobei letzteres natürlich irrelevant ist.
Ich finde es eine Zumutung, dem UHP vorzuschreiben, dass er sein evtl. angespartes Vermögen sozusagen "unter Beweis auf den Kopp" hauen muss, nur damit er nicht herangezogen werden kann.
Zitat
Eine Frage noch: da die Arbeiten selbstverständlich nicht alle nacheinander verrichtet werden können, u. U. gar erst nach Jahren. Möchte das SA darüber Auskunft, wie und wann man was machen lässt?
Zitat
nachdem alle korrekten Angaben an das SA geschickt wurden
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 14. September 2009
Sozialhilfeträger: Niedersachsen
OLG-Bezirk: Celle
UHP hatte die SBin vom SA um Aufschub gebeten, um entsprechende Angebote bzg. des Renovierungsstaus einzuholen. Dieser wird freundlicherweise bis 08.10. gewährt sogleich mit dem Hinweis, dass auf den Firmenangeboten unbedingt der Grund genannt werden muss, weshalb die Arbeiten durchzuführen sind und wie UHP die Bezahlung/Finanzierung vornehmen wird.
Neue Heizungsanlage ca. 6.500 € (Angebot folgt). Es wird auf der Rechnung die Begründung stehen, dass der Warmwasserdruck auf den Leitungen zu gering ist, bedingt durch die noch vorhandene Warmwassertherme im Bad (auch schon längst nicht mehr zeitgemäß). Die Heizung selbst ist 25 Jahre alt und im Verbrauch zu hoch.
Was sagt denn der Schornsteinfeger zu der Heizungsanlage?
Bislang alles o.k., normale Messwerte. Aber es geht ja um den zu hohen Verbrauch.
Zitat
Wie soll man das mit der Bezahlung verstehen?
Will das SA tatsächliche Leistungen belegt haben?
Und ist es dann egal, ob UHP dafür Kredite aufnehmen muss oder die Rechnungen auf einen Schlag bezahlt, wobei letzteres natürlich irrelevant ist.
Ich finde es eine Zumutung, dem UHP vorzuschreiben, dass er sein evtl. angespartes Vermögen sozusagen "unter Beweis auf den Kopp" hauen muss, nur damit er nicht herangezogen werden kann.
@Puschi, bringst du hier nicht was durcheinander?
Ich habe es soweit so verstanden, dass der UHP Instandsetzungen geltend machen möchte.
Wenn kein Barvermögen vorhanden ist, können die Instandsetzungskosten doch nur aus den laufenden Einkommen, bzw. Kredit beglichen werden.
oder
die Kosten werden durch das angesparte Vermögen beglichen. Die Frage ist doch, wie hoch ist das angesparte Vermögen. Wenn die Instandsetzungsmaßnahmen aus Vermögen beglichen werden, werden sie nicht das Einkommen mindern!
Genau das ist der Knackpunkt, es sind ja ganz andere Prioritäten gesetztJetzt noch so viel in das alte Haus hineinstecken, würde sich für UHP nicht rechnen, da - im Gegensatz zu damals - diese alten Häuser leider im Wert nicht steigern, das Gegenteil ist der Fall (gekauft vor 15 Jahren für 285.000 DM, Wert heute 95.000 €).
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 3. November 2009
Sozialhilfeträger: Bayern
OLG-Bezirk: Frankfurt a. M.
Genau das ist der Knackpunkt, es sind ja ganz andere Prioritäten gesetzt Jetzt noch so viel in das alte Haus hineinstecken, würde sich für UHP nicht rechnen, da - im Gegensatz zu damals - diese alten Häuser leider im Wert nicht steigern, das Gegenteil ist der Fall (gekauft vor 15 Jahren für 285.000 DM, Wert heute 95.000 €).