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Panzerotti

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  • »Panzerotti« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 25. Januar 2012, 21:33

Rechtsanwalt für Familienrecht oder Sozialrecht?

HaLLo,

Was für ein Fachanwalt ist für diesen Bereich (Elternunterhalt) eher geeignet? Familienrechtler oder Sozialrechtler?
Wenn Familienrecht, sollte er dann in seiner Agenda auch den Bereich "Elternunterhalt" aufgeführt haben?
Es gibt im hiesigen Umkreis keinen einzigen Familienrechtler, der dies explizit auf der Fahne stehen hat....

Wie bekomme ich Themen der Gruppe zugeordnet? Dieses hier z.B. wollte ich natürlich in die Kategorie "Rechtsanwälte" stellen. Es lässt sich aber nur pauschal ein Thema erstellen, nicht direkt in einer Kategorie Bitte klärt mich auf... ;(

Danke, LG Panzerotti

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2

Mittwoch, 25. Januar 2012, 21:55

Was für ein Fachanwalt ist für diesen Bereich (Elternunterhalt) eher geeignet? Familienrechtler oder Sozialrechtler?


So auf Anhieb ist diese Frage aus meiner Sicht nicht zu beantworten

  Meine Meinung:Wenn die sozialhilferechtlichen Vorschriften, Berechnungen das Angriffsziel sind, dann eher ein Sozialrechtler
Bei reinen Unterhaltsfragen, Leistungsfähigkeit, etc. dann Familienrechtler


Grüße
unikat49
Aufklärung steht im alltäglichen Sprachgebrauch für das Bestreben, durch den Erwerb neuen Wissens Unklarheiten zu beseitigen, Fragen zu beantworten, Irrtümer zu beheben.

Panzerotti

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3

Mittwoch, 25. Januar 2012, 22:59

Hhmmm ist das nicht teilweise das selbe? ?( Die aufgeführten Beispiele gehen doch ineinander über, oder nicht? Demnach wären im Fallbeispiel beide Fachrichtungen (Anwälte) gleichermassen geeignet. 8|
Sowohl die normale Unterhaltspflichtberechnung ist interessant, als auch die des Schonvermögens/Immobilie.... Ist es ratsam, sowohl einen Anwalt für Familienrecht und einen für Sozialrecht aufzusuchen?

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4

Donnerstag, 26. Januar 2012, 09:27

Hhmmm ist das nicht teilweise das selbe? ?( Die aufgeführten Beispiele gehen doch ineinander über, oder nicht?


Wenn ein unterhaltspflichtiges Kind beispielweise der Meinung ist, die Sozialhilfe löst keinen Unterhaltsbedarf aus
s. beispielsweise hier

Sowohl die normale Unterhaltspflichtberechnung ist interessant, als auch die des Schonvermögens/Immobilie.... Ist es ratsam, sowohl einen Anwalt für Familienrecht und einen für Sozialrecht aufzusuchen?


Dies sind Themen des Unterhaltsrecht, Leistungsfähigkeit,......., also Familienanwalt

Grüße
unikat49
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5

Donnerstag, 26. Januar 2012, 10:54

Hhmmm ist das nicht teilweise das selbe? ?( Die aufgeführten Beispiele gehen doch ineinander über, oder nicht?



Wenn ein unterhaltspflichtiges Kind beispielweise der Meinung ist, die Sozialhilfe löst keinen Unterhaltsbedarf aus


hier ein weiteres Beispiel, Urteil des OLG Hamm, 6 UF 204/04 vom 18.04.2005

Die Klägerin hat den - der Berechnung ihres Anspruches zugrundegelegten - Bedarf der Mutter des Beklagten bereits nicht hinreichend dargelegt.
1.)

Da die Klägerin Ansprüche aus übergegangenem Recht nach §§91 ff. BSHG geltend macht, sie also in die Position der dem Grunde nach unstreitig nach §§1601 ff. BGB unterhaltsberechtigten Mutter des Beklagten tritt, ist sie nach dem allgemeinen Grundsatz, wonach der Unterhaltsberechtigte seinen Unterhaltsbedarf (Bedarfsbemessung und Bedürftigkeit) darzulegen und - im Streitfall - zu beweisen hat (vgl. Wendl-Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Auflage, zu §6, RdNr. 703 ff), für den Unterhaltsbedarf der Mutter des Beklagten darlegungs- und beweisbelastet. Zwischen den Parteien ist nicht im Streit, dass - unabhängig von der Frage der unterhaltsrechtlichen Zulässigkeit der gewählten Unterbringungsform - die pflegebedürftige Mutter des Beklagten einen Pflegebedarf - zumindest - in Höhe der Kosten für notwendige Pflegeleistungen hat. Demzufolge ist die Klägerin gehalten, die Notwendigkeit der erbrachten und abgerechneten Pflegeleistungen substanziiert darzulegen.
2.)
Diesen Erfordernissen ist die Klägerin nicht gerecht geworden.

Die Klägerin hat der Berechnung des übergegangenen Unterhaltsanspruches u.a. die jeweiligen Monatsabrechnungen des Pflegedienstes zugrunde gelegt. Diese Rechnungen beruhen offensichtlich auf der Kostenzusage der Klägerin vom 18.04.2001/05.12.2001 und enthalten - neben der Pauschale für hauswirtschaftliche Versorgung, Nachtbereitschaft und psychosoziale Versorgung - auch die grundpflegerischen Leistungen, die der Pflegedienst im jeweiligen Monat gegenüber der Mutter des Beklagten dem Grunde und der Höhe nach erbracht hat. Dabei handelt es sich - abgestellt auf den Zeitraum ab November 2002 - im wesentlichen um Leistungen für die "selbständige Nahrungsaufnahme, Mobilisation und große Grundpflege".


Dies ist ein Fall aus dem SGB, also Sozialhilferecht.
Bei so einer Konstellation wird eher ein Sozialrechtler benötigt

Grüße
unikat49
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Panzerotti

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6

Donnerstag, 26. Januar 2012, 11:29

Und was für ein RA (Familien- oder Sozialrecht) ist eher zu empfehlen, wenn es um Fragen des Immoblieneigentum, Schonvermögen, Einkommensbereinigung geht bei Überprüfungsverfahren eines UHP?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Panzerotti« (26. Januar 2012, 11:33)


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7

Donnerstag, 26. Januar 2012, 11:44

Sowohl die normale Unterhaltspflichtberechnung ist interessant, als auch die des Schonvermögens/Immobilie.... Ist es ratsam, sowohl einen Anwalt für Familienrecht und einen für Sozialrecht aufzusuchen?



Dies sind Themen des Unterhaltsrecht, Leistungsfähigkeit,......., also Familienanwalt



Und was für ein RA (Familien- oder Sozialrecht) ist eher zu empfehlen, wenn es um Fragen des Immoblieneigentum, Schonvermögen, Einkommensbereinigung geht bei Überprüfungsverfahren eines UHP?


Wie Du siehst, habe ich Dir die Frage bereits beantwortet

Grüße
unikat49
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Panzerotti

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8

Donnerstag, 26. Januar 2012, 11:54

@Unikat:

Oh sorry - ja Danke! asche auf mein haupt:!

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9

Donnerstag, 26. Januar 2012, 12:06

Fragen des Immoblieneigentum, Schonvermögen, Einkommensbereinigung geht bei Überprüfungsverfahren eines UHP?


Wenn es dazu Fragen gibt, benutze zuerst die Suchfunktion hier im Forum, oben rechts
Bei Unklarheiten stellst Du einfach Deine Fragen

Grüße
unikat49
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mading

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10

Samstag, 28. Januar 2012, 08:50

Wie unikat49 schon ganz richtig sagte, bekommst du hier in den Beiträgen des Forums mehr Informationen als 99,9 % der Rechtsanwälte dir bieten können. - Kein Rechtsanwalt hat soviel Zeit, sich mit dem Thema Elternunterhalt derart intensiv zu beschäftigen wie die Profis hier im Forum. - Für allgemeine Informationen gibt es nichts besseres.

Wenn man allerdings unbedingt einen Anwalt aufsuchen möchte oder muss, würde ich die Entscheidung Fachanwalt für Familienrecht oder Fachanwalt für Sozialrecht bzw. Verwaltungsrecht davon abhängig machen, welches Ziel ich verfolge:

Wenn ich es auf keinen Fall auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen möchte, würde ich mir einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht suchen, der am Standort des Sozialamtes ansässig ist. Der hat täglich mit dem Sozialamt zu tun, kennt die handelnden Personen und weiß, wen man in der Behörde und der Kommunalpolitik ansprechen muss, um einen "Deal" hinzubekommen. Besondere Fachkenntnisse im Bereich Elternunterhalt sollte man von ihm allerdings nicht erwarten, das ist schlicht nicht sein Gebiet. Das ist genauso, wie wenn ich mit Rückenschmerzen zu einem Facharzt für Innere Medizin gehen würde. Natürlich weiß auch ein Internist, wie die Wirbelsäule aufgebaut ist und wo die entsprechenden Muskeln ansetzen; er kann mir schmerzstillende Medikamente geben und mich zur Physiotherapie oder Massage schicken. Seine Behandlung wird sogar in der Mehrzahl der Fälle Erfolg haben, einfach deshalb weil sich die Mehrzahl der Fälle auf diese Weise behandeln lassen. - Sobald es aber an komplexere Krankheiten geht, bei denen das medizinische Allgemeinwissen des Arztes nicht weiterhilft oder sogar schadet, ist er mit der Behandlung zwangsläufig überfordert. - Und bei Rechtsanwälten ist das nicht anders.

Wenn ich daher mit einem gerichtlichen Verfahren rechne, würde ich immer einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Der kennt sich mit dem bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsrecht und dem familiengerichtlichen Verfahren aus; - und dort liegt nun einmal der Schwerpunkt beim Elternunterhaltsrecht. Das bisschen Sozialrecht, das dabei mitspielt, ist marginal und kann erforderlichenfalls vom Anwalt schnell nachgelesen werden.

Zwei Anwälte parallel aufzusuchen (FA für Familienrecht und FA für Sozialrecht) ist überflüssig, das kostet nur unnötig Geld, ohne dass dabei ein Mehrwert herauskommen würde. Eine zweite Meinung sollte man - genauso wie bei Ärzten - natürlich dann einholen, wenn man mit der Beratung des ersten Anwalts nicht zufrieden ist oder zumindest ein ungutes Gefühl hat. Das hat aber nichts mit der Fachrichtung zu tun. Man sollte daher im Zweifel eher einen zweiten FA für Familienrecht konsultieren als zusätzlich einen für Sozialrecht.

Im Übrigen würde ich ohnehin immer empfehlen, wenn mir ein Anwalt nicht als Koryphäe auf seinem Gebiet bekannt ist, immer eine Sozietät mit mehreren Anwälten (mindestens 3, besser 5-10) unterschiedlicher Fachrichtung aufzusuchen. Kein Anwalt kann das gesamte Recht überblicken, und daher ist es immer gut, wenn er sich informell mit Kollegen über den Fall austauschen kann. - Das Prinzip der Schwarmintelligenz funktioniert auch bei Rechtsanwälten.

Grüße
mading

Panzerotti

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11

Samstag, 28. Januar 2012, 10:49

Wie unikat49 schon ganz richtig sagte, bekommst du hier in den Beiträgen des Forums mehr Informationen als 99,9 % der Rechtsanwälte dir bieten können. - Kein Rechtsanwalt hat soviel Zeit, sich mit dem Thema Elternunterhalt derart intensiv zu beschäftigen wie die Profis hier im Forum. - Für allgemeine Informationen gibt es nichts besseres.


@mading:
Das glaube ich Dir gerne. Allerdings hat das ganze einen kleinen "Pferdefuß" (in meinen Augen). Ich habe sehr spezielle Fragen, die Anwälte hier im Forum auch sicher beantworten könn(t)en. Nur die möchte ich nicht öffentlich posten, auch nicht in der 3ten Form. Ich denke, dass es auch noch anderen so geht. Man weiss ja nicht wer alles mitliest. Daher denke ich, eine "gute" Einzelfallberatung geht nur persönlich, nicht öffentlich.
Private Nachrichten wäre noch eine Option. Dazu müsste man aber wissen, WER hier Anwalt ist und ob man sich zwecks PN an ihn wenden darf...

Gruß Panzerotti

Panzerotti

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12

Samstag, 28. Januar 2012, 10:55


Wenn ich es auf keinen Fall auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen möchte, würde ich mir einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht suchen, der am Standort des Sozialamtes ansässig ist. Der hat täglich mit dem Sozialamt zu tun, kennt die handelnden Personen und weiß, wen man in der Behörde und der Kommunalpolitik ansprechen muss, um einen "Deal" hinzubekommen. Besondere Fachkenntnisse im Bereich Elternunterhalt sollte man von ihm allerdings nicht erwarten, das ist schlicht nicht sein Gebiet. Das ist genauso, wie wenn ich mit Rückenschmerzen zu einem Facharzt für Innere Medizin gehen würde. Natürlich weiß auch ein Internist, wie die Wirbelsäule aufgebaut ist und wo die entsprechenden Muskeln ansetzen; er kann mir schmerzstillende Medikamente geben und mich zur Physiotherapie oder Massage schicken. Seine Behandlung wird sogar in der Mehrzahl der Fälle Erfolg haben, einfach deshalb weil sich die Mehrzahl der Fälle auf diese Weise behandeln lassen. - Sobald es aber an komplexere Krankheiten geht, bei denen das medizinische Allgemeinwissen des Arztes nicht weiterhilft oder sogar schadet, ist er mit der Behandlung zwangsläufig überfordert. - Und bei Rechtsanwälten ist das nicht anders.


@mading:
Danke für Deine ausführliche Antwort.
Diese Erklärung macht wirklich Sinn. Ich habe übrigens schon recherchiert. In dem Bezirk, dem mein Sozialamt zugeordnet ist, gibt es keinen einzigen Anwalt für Sozialrecht!!! Nur in der nächsten Stadt. Der aber kennt natürlich die handelnden Personen "meines" Sozialamtes nicht, sondern nur die des Sozialamtes aus seinem Bezirk.

Der Vergleich mit den Ärzten war gut ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Panzerotti« (28. Januar 2012, 10:56)


gismo

Anfänger

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13

Freitag, 3. Februar 2012, 09:48

Anwalt für Familienrecht oder Sozialrecht?

Hallo,
die Frage, ob man nun einen Anwalt für Familienrecht oder Sozialrecht beauftragt, die Interessen wahrzunehmen, lässt sich ganz einfach dadurch beantworten, ob der entsprechende Anwalt sich auf das Gebiet "Elternunterhalt" spezialisiert hat. Denn, "das bischen Sozialrecht" kann man sich eben nicht einfach anlesen, dieses Gebiet entwickelt sich sehr schnell und gerade im Bereich Elternunterhalt sind oft große Zeitspannen rechtlich zu bewerten (z. B. bei Schenkung von Immobilien, Wohnrecht etc). Ratsam ist also, zu fragen, ob ausreichend Erfahrung in diesem Gebiet besteht. Manchmal lässt sich eben auch ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden, wenn die rechtlichen Ansichten des Sozialhilfeträgers "verfestigt", aber dennoch nicht korrekt sind. Dann ist ein Verfahren vor dem Familiengericht (der Sozialhilfeträger verklagt den vermeindlich Unterhaltsverpflichteten auf Elternunterhalt vor dem Familiengericht am Wohnort des Unterhaltsverpflichteten! nicht am Sitz des Sozialhilfeträgers, was zweierlei sein kann) unvermeidbar. Es gibt durchaus auf Elternunterhalt spezialisierte Fachanwälte für Sozialrecht, die auch überregional tätig sind und Beratung (ggf. auch per Mail etc) anbieten, z. B. www.kanzlei-schoenhof.de .

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14

Freitag, 3. Februar 2012, 12:14

lässt sich ganz einfach dadurch beantworten, ob der entsprechende Anwalt sich auf das Gebiet "Elternunterhalt" spezialisiert hat


zu den Fachkenntnissen in Sachen Elternunterhalt sind aus meiner Sicht weitere Aspekte bei der Auswahl des "richtigen" Anwalts zu berücksichtigen

  Meine Meinung:- die Beratungskompetenz, beispielsweise den Mandanten in Sachen taktischer Vorgehensweise aufzuklären, auch in Vermögensfragen (Anlage, Lebensplanung, etc.) berät, Steuerrechtliche Aspekte einbringt, usw.,

- die Durchsetzungsstrategie, was nützt mir ein fachlich versierter Anwalt, der in der mündlichen Verhandlung "versagt", oder einen devoten Schriftverkehr führt

- Verhandlungsgeschick, "gute Argumente sind alles", Menschenkenntnis, etc.

- Offenheit und Realitätsbezug, den Mandanten beispielsweise nicht in die Falle laufen läßt, nur weil es gut für den Anwalt ist



Euch fallen bestimmt noch weitere Aspekte ein

Die schlechteste aller Konstallationen sind aus meiner Sicht

  Meine Meinung:- ein gut infomierter Unterhaltspflichtiger, der seine "Rechte" durchsetzen möchte, und die nötige Nervenstärke besitzt
- der "falsche" Anwalt, was auch immer das heißt
- versierter SHT, insbesonders auf dem Gebiet des Unterhaltsrecht, der noch die einschlägigen Urteile parat hat
- und ein unerfahrenes Gericht, kaum Elternunterhältsfälle


Grüße
unikat49
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