Wie unikat49 schon ganz richtig sagte, bekommst du hier in den Beiträgen des Forums mehr Informationen als 99,9 % der Rechtsanwälte dir bieten können. - Kein Rechtsanwalt hat soviel Zeit, sich mit dem Thema
Elternunterhalt derart intensiv zu beschäftigen wie die Profis hier im Forum. - Für allgemeine Informationen gibt es nichts besseres.
Wenn man allerdings unbedingt einen Anwalt aufsuchen möchte oder muss, würde ich die Entscheidung Fachanwalt für Familienrecht oder Fachanwalt für Sozialrecht bzw. Verwaltungsrecht davon abhängig machen, welches Ziel ich verfolge:
Wenn ich es auf keinen Fall auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen möchte, würde ich mir einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht suchen, der am Standort des Sozialamtes ansässig ist. Der hat täglich mit dem Sozialamt zu tun, kennt die handelnden Personen und weiß, wen man in der Behörde und der Kommunalpolitik ansprechen muss, um einen "Deal" hinzubekommen. Besondere Fachkenntnisse im Bereich
Elternunterhalt sollte man von ihm allerdings nicht erwarten, das ist schlicht nicht sein Gebiet. Das ist genauso, wie wenn ich mit Rückenschmerzen zu einem Facharzt für Innere Medizin gehen würde. Natürlich weiß auch ein Internist, wie die Wirbelsäule aufgebaut ist und wo die entsprechenden Muskeln ansetzen; er kann mir schmerzstillende Medikamente geben und mich zur Physiotherapie oder Massage schicken. Seine Behandlung wird sogar in der Mehrzahl der Fälle Erfolg haben, einfach deshalb weil sich die Mehrzahl der Fälle auf diese Weise behandeln lassen. - Sobald es aber an komplexere Krankheiten geht, bei denen das medizinische Allgemeinwissen des Arztes nicht weiterhilft oder sogar schadet, ist er mit der Behandlung zwangsläufig überfordert. - Und bei Rechtsanwälten ist das nicht anders.
Wenn ich daher mit einem gerichtlichen Verfahren rechne, würde ich immer einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Der kennt sich mit dem bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsrecht und dem familiengerichtlichen Verfahren aus; - und dort liegt nun einmal der Schwerpunkt beim Elternunterhaltsrecht. Das bisschen Sozialrecht, das dabei mitspielt, ist marginal und kann erforderlichenfalls vom Anwalt schnell nachgelesen werden.
Zwei Anwälte parallel aufzusuchen (FA für Familienrecht und FA für Sozialrecht) ist überflüssig, das kostet nur unnötig Geld, ohne dass dabei ein Mehrwert herauskommen würde. Eine zweite Meinung sollte man - genauso wie bei Ärzten - natürlich dann einholen, wenn man mit der Beratung des ersten Anwalts nicht zufrieden ist oder zumindest ein ungutes Gefühl hat. Das hat aber nichts mit der Fachrichtung zu tun. Man sollte daher im Zweifel eher einen zweiten FA für Familienrecht konsultieren als zusätzlich einen für Sozialrecht.
Im Übrigen würde ich ohnehin immer empfehlen, wenn mir ein Anwalt nicht als Koryphäe auf seinem Gebiet bekannt ist, immer eine Sozietät mit mehreren Anwälten (mindestens 3, besser 5-10) unterschiedlicher Fachrichtung aufzusuchen. Kein Anwalt kann das gesamte Recht überblicken, und daher ist es immer gut, wenn er sich informell mit Kollegen über den Fall austauschen kann. - Das Prinzip der Schwarmintelligenz funktioniert auch bei Rechtsanwälten.
Grüße
mading