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Alamar

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Beiträge: 8

Registrierungsdatum: 4. November 2011

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1

Freitag, 27. Januar 2012, 10:17

Anrechnung Insolvenzausfallgeld?

Liebes Forum,

UHP A hat vor einigen Tagen den Vordruck "Auskunftsersuchen" vom Landeswohlfahrtsverband erhalten. Vor einem Monat hat der Arbeitgeber von A Insolvenz angemeldet, sein Geld bekommt A seit Ende Dezember in Form von Insolvenzausfallgeld ausgezahlt.

Der Vordruck verlangt von Angestellten/Beschäftigten die Auskunft über das Einkommen der letzten 12 Monate. A hat für die Zeit Jan-Nov das bis dahin gezahlte Brutto bzw. die abgeführten Steuern und Versicherungsbeiträge eingetragen.

Muss A das Geld vom Dezember analog zu den Vormonaten eintragen? Die Gehaltsabrechnung des Insolvenzverwalters von Dezember enthält die gleichen Zahlen wie die Abrechnungen der Vormonate, mit Ausnahme dass der Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorgen nicht an die Versicherung abgeführt, sondern dem Netto zugerechnet wurde.

Fragen:

1. A wurde gesagt, dass das Insolvenzgeld einkommenssteuerfrei sei, die Zahl auf der Abrechnung ist also nur virtuell und wird nicht eingetragen?

2. Die Sozialbeiträge wie Krankenversicherung etc. würden aber bezahlt werden (A ist also weiterhin versichert). Bleiben diese Zahlen also auch im Auskunftsersuchen erhalten?

3. Da die Krankenversicherung mit einbezogen wird, kann A sicherlich auch seinen Zusatzbeitrag geltend machen?

Grüße an euch!

Beiträge: 1 292

Registrierungsdatum: 22. Januar 2010

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2

Freitag, 27. Januar 2012, 11:18

Fragen:

1. A wurde gesagt, dass das Insolvenzgeld einkommenssteuerfrei sei, die Zahl auf der Abrechnung ist also nur virtuell und wird nicht eingetragen?

2. Die Sozialbeiträge wie Krankenversicherung etc. würden aber bezahlt werden (A ist also weiterhin versichert). Bleiben diese Zahlen also auch im Auskunftsersuchen erhalten?

3. Da die Krankenversicherung mit einbezogen wird, kann A sicherlich auch seinen Zusatzbeitrag geltend machen?


@ Alamar

vom Insolvenzrecht verstehe ich leider nichts, aber vielleicht erübrigen sich Deine Fragen, wenn Du mal den Unterhaltsrechner von Hauß benutzt, s. hier

und Dir den Vortrag von Hauß durchliest, s.hier

Eventuell ergibt sich schon daraus eine Leistungsunfähigkeit = kein Elternunterhalt


Grüße
unikat49
Aufklärung steht im alltäglichen Sprachgebrauch für das Bestreben, durch den Erwerb neuen Wissens Unklarheiten zu beseitigen, Fragen zu beantworten, Irrtümer zu beheben.

Alamar

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3

Sonntag, 29. Januar 2012, 17:12

Hallo unikat,

danke für die Links. Ja im besagten Fall wird es wohl eh auf Leistungsunfähigkeit hinauslaufen. Aber es sollten ja trotzdem keine falschen Zahlen auf dem Papier landen. Seh ich richtig:???


Grüße,
Alamar

Beiträge: 1 292

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4

Montag, 30. Januar 2012, 10:51

danke für die Links.


ich habe Dir einen falschen Link eingestellt, Vortrag Hauß, s. hier
Grüße
unikat49
Aufklärung steht im alltäglichen Sprachgebrauch für das Bestreben, durch den Erwerb neuen Wissens Unklarheiten zu beseitigen, Fragen zu beantworten, Irrtümer zu beheben.

Alamar

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5

Montag, 30. Januar 2012, 22:49

lol, ja das stimmt. Hatte mich schon gewundert wo denn da der "Vortrag" versteckt sei ;-)

Das sind tatsächlich eine Menge Infos in der .pdf-Datei, vielen Dank dafür!

Gruß,
Alamar