Liebes Forum,
UHP A hat vor einigen Tagen den Vordruck "
Auskunftsersuchen" vom Landeswohlfahrtsverband erhalten. Vor einem Monat hat der Arbeitgeber von A Insolvenz angemeldet, sein Geld bekommt A seit Ende Dezember in Form von Insolvenzausfallgeld ausgezahlt.
Der Vordruck verlangt von Angestellten/Beschäftigten die Auskunft über das Einkommen der letzten 12 Monate. A hat für die Zeit Jan-Nov das bis dahin gezahlte Brutto bzw. die abgeführten Steuern und Versicherungsbeiträge eingetragen.
Muss A das Geld vom Dezember analog zu den Vormonaten eintragen? Die Gehaltsabrechnung des Insolvenzverwalters von Dezember enthält die gleichen Zahlen wie die Abrechnungen der Vormonate, mit Ausnahme dass der Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorgen nicht an die Versicherung abgeführt, sondern dem Netto zugerechnet wurde.
Fragen:
1. A wurde gesagt, dass das Insolvenzgeld einkommenssteuerfrei sei, die Zahl auf der Abrechnung ist also nur virtuell und wird nicht eingetragen?
2. Die Sozialbeiträge wie Krankenversicherung etc. würden aber bezahlt werden (A ist also weiterhin versichert). Bleiben diese Zahlen also auch im
Auskunftsersuchen erhalten?
3. Da die Krankenversicherung mit einbezogen wird, kann A sicherlich auch seinen Zusatzbeitrag geltend machen?
Grüße an euch!