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  • »unikat49« ist der Autor dieses Themas

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Montag, 30. Januar 2012, 14:35

Steuerpflicht des Unterhaltsberechtigten

@ Alle

in Zkunft werden die Heimkosten auch weiterhin steigen, auch relativ gutbetuchte Heimbewohner geraten in die Situation, Sozialhilfe zu beantragen.
Mit der Folge, immer mehr Kinder werden Elternunterhalt zahlen müssen

Auf der anderen Seite werden die Rentner immer stärker vom Fiananzamt zur Kasse gebeten

Zur Steuerpflicht von Rentnern im Rahmen der Heimunterbringung zur steuerlichen Behandlung von Pflegekosten, s.hier


Grüße
unikat49
Aufklärung steht im alltäglichen Sprachgebrauch für das Bestreben, durch den Erwerb neuen Wissens Unklarheiten zu beseitigen, Fragen zu beantworten, Irrtümer zu beheben.

  • »unikat49« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 292

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2

Montag, 30. Januar 2012, 17:09

Auf der anderen Seite werden die Rentner immer stärker vom Fiananzamt zur Kasse gebeten

Zur Steuerpflicht von Rentnern im Rahmen der Heimunterbringung zur steuerlichen Behandlung von Pflegekosten


Nicht jeden Unterhaltspflichtigen dürfte bewußt sein, welche Rolle die Steuerpflicht schon heute und in Zukunft noch stärker spielen wird.

Durch immer höhere Besteuerung des Pflegebedürftigen verringert sich seine Rente, die Sozialhilfeleistungen steigen, und damit zwangsläufig der Elternunterhalt

Im Rahmen der Steuererklärung hat der Heimbewohner die Möglichkeit, gewisse Freibeträge zu erhalten, Folge: höhere Netto-Rente = weniger Sozialhilfe = weniger Elternunterhalt
  Meine Meinung:
Werden diese steuerrechtlichen Möglichkeiten vom Bedürftigen nicht wahrgenommen, dann kann das unterhaltspflichtige Kind entsprechende Einwendungen erheben


aus OLG Celle, s. hier
Zitat aus OLG-Leitlinie:10.1.1 Es besteht die Obliegenheit, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung eines Freibetrags bei Fahrtkosten, für unstreitigen oder rechtskräftig titulierten Unterhalt (BGH FamRZ 2007, 793, 797; 2010, 1318).


  Meine Meinung:
Diese Obliegenheit gilt meiner Meinung nicht nur für den Unterhaltspflichtigen, sondern auch für den Berechtigten


  Meine Meinung:Mein Rat an alle Unterhaltspflichtigen, lasst Euch die Steuerbescheide des Unterhaltsbedürftigen vorlegen


Grüße
unikat49
Aufklärung steht im alltäglichen Sprachgebrauch für das Bestreben, durch den Erwerb neuen Wissens Unklarheiten zu beseitigen, Fragen zu beantworten, Irrtümer zu beheben.