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Susanne

Schüler

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1

Freitag, 2. Februar 2007, 14:09

Gibt es einen "Elternunterhaltsrechner"?

Hallo Leute,

gibt es im www einen "Elternunterhaltsrechner"?

Danke
Susanne

Christian

Fortgeschrittener

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Beiträge: 307

Registrierungsdatum: 12. August 2006

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2

Freitag, 2. Februar 2007, 16:23

Hallo Susanne und herzlich Willkommen hier im Forum.

Du findest verschiedene Excelrechner auch hier im Forum:
Berechnungen und Statistiken zum Elternunterhalt
Suche mal nach dem Excelrechner von RA Jörn Hauß, findest du hier auf der Startseite. Der wird auch im oben genannten Forum diskutiert und verbessert.

http://www.anwaelte-du.de/

Gruß Christian :)

Susanne

Schüler

  • »Susanne« ist weiblich
  • »Susanne« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 20

Registrierungsdatum: 2. Februar 2007

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3

Freitag, 2. Februar 2007, 17:24

Hallo Christian,

vielen Dank für den Link.
Kannst Du mir noch sagen, was der Begriff "Nullstellung" bedeutet?

Danke
Susanne

euleni

Administrator

  • »euleni« ist weiblich

Beiträge: 4 462

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4

Samstag, 3. Februar 2007, 11:29

Hallo zusammen,

die Diskussion speziell zum Unterhaltsrechner von RA Jörn Hauß wird unter Berechnungstabellen von RA Jörn Hauß weitergeführt.

gruß
euleni

euleni

Administrator

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5

Dienstag, 4. September 2007, 14:14

RE: Gibt es einen "Unterhaltsrechner"

DEN Elternunterhaltsrechner gibt es nicht -
weil die Meinungen zur Berechnung des Elternunterhalts teilweise sehr weit auseinandergehen. ;(

In den forumsinternen Bereich habe ich meinen Unterhaltsrechner eingestellt: Berechnungsmethoden-Vergleich

Achtung!
Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und ohne jede Gewähr! :D ;)

gruß
euleni

caroly

Anfänger

Beiträge: 2

Registrierungsdatum: 15. April 2010

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6

Montag, 3. Mai 2010, 19:31

Unterhaltsrechner

Schau mal auf xxx der Unterhaltsrechner ist gut, kostet aber 19 Euro.

euleni

Administrator

  • »euleni« ist weiblich

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7

Dienstag, 4. Mai 2010, 03:24

Hallo caroly,

willkommen im Forum! :)

Sorry ... aber ich halte den von dir eingestellten Link - zumindest wenn er im Zusammenhang mit Elternunterhalt genannt wird - für ABSOLUTEN BESCHISS!!! kreisch kreisch kreisch
Klicke ich auf den Link, sehe ich zunächst nur ganz spärliche Aussagen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt.
Auch aus dem Menü auf der rechten Seite erschließt sich mir absolut keinerlei Zusammenhang zum Elternunterhalt!
Nun neugierig geworden, klicke ich zunächst mal auf das Impressum ...

Und - HURRA! - bei einem Klick auf "Zum Unterhaltsrechner" ... ganzseitige Werbung für das NOKIA N 900! kreisch

Klicke ich dann auf der Homepage auf irgendeinen der allgegenwärtigen Download-Links ( "Unterhaltsrechner für nur 19 €") erscheint ein - mir bisher unbekannter - Warnhinweis von PayPal.

KURZUM: MIR erscheint die Seite ÄUSSERST dubios!!! kreisch
Möglicherweise bin ich durch meine vielen Test-Klicks schon auf eine äußerst perfide Abzockmethode hereingefallen. Es ist zum Heulen:!

Sorry, caroly, ich werde daher jetzt sofort den Link in deinem Beitrag unbrauchbar machen.
Dieser Link scheint mir alles Andere als seriös zu sein. Ich habe zudem auf dieser Website kein einziges Wort zum Elternunterhalt gefunden. Gelegentlich aber immer mal wieder diesen Hinweis:
Zitat aus Webseite:Wir erteilen hier keine Rechtsberatung. Die Ergebnisse unseres Unterhaltsrechners beruhen auf Prozentsätzen, die von Österreichischen Gerichten regelmässig angewendet werden. Es besteht erstens keine Garatnie dafür, dass diese auch in ihrem Fall angewendet werden und zweitens gibt es für das Gericht auch Gründe einen höheren oder niedrigeren Unterhalt festzusetzen. Bitte fragen Sie jedenfalls einen Rechtsanwalt.
Jede Haftung für auch für leicht fahrlässiges Verschulden wird ausgeschlossen.


NIEMAND, der sich wirklich mit Elternunterhalt auskennt, wird einen Elternunterhaltsrechner auf diese Weise verkaufen!!!

PS: Ich will euch letztendlich aber den Link von caroly nicht vorenthalten: http://unterhaltsrechner.eu/
Urteilt selbst!

Manon

Schüler

  • »Manon« ist männlich

Beiträge: 38

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8

Dienstag, 4. Mai 2010, 22:10

Elternunterhaltrechner

Hallo Euleni,

richtig, vor diesem Link kann nur gewarnt werden. Nach meiner Kenntnis - ich hatte es auch probiert - ist das Thema "Elternunterhalt" nicht vertreten.
Unseriös - dieser Begriff ist hier zutreffend.

Sorry Caroly.

Gruß
Manon

euleni

Administrator

  • »euleni« ist weiblich

Beiträge: 4 462

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9

Mittwoch, 5. Mai 2010, 05:12

Danke, Manon! Danke:!

mading

Profi

  • »mading« ist männlich

Beiträge: 471

Registrierungsdatum: 21. Dezember 2008

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10

Mittwoch, 5. Mai 2010, 17:34

Klicke ich dann auf der Homepage auf irgendeinen der allgegenwärtigen Download-Links ( "Unterhaltsrechner für nur 19 €") erscheint ein - mir bisher unbekannter - Warnhinweis von PayPal:
KURZUM: MIR erscheint die Seite ÄUSSERST dubios!!!

Sorry, caroly, ich werde daher jetzt sofort den Link in deinem Beitrag unbrauchbar machen.
Dieser Link scheint mir alles Andere als seriös zu sein. Ich habe zudem auf dieser Website kein einziges Wort zum Elternunterhalt gefunden. Gelegentlich aber immer mal wieder diesen Hinweis:
Zitat aus Webseite:Wir erteilen hier keine Rechtsberatung. Die Ergebnisse unseres Unterhaltsrechners beruhen auf Prozentsätzen, die von Österreichischen Gerichten regelmässig angewendet werden. Es besteht erstens keine Garatnie dafür, dass diese auch in ihrem Fall angewendet werden und zweitens gibt es für das Gericht auch Gründe einen höheren oder niedrigeren Unterhalt festzusetzen. Bitte fragen Sie jedenfalls einen Rechtsanwalt.
Jede Haftung für auch für leicht fahrlässiges Verschulden wird ausgeschlossen.


NIEMAND, der sich wirklich mit Elternunterhalt auskennt, wird einen Elternunterhaltsrechner auf diese Weise verkaufen!!!
Wobei noch erwähnt werden sollte, dass zum 1. Januar 2009 auch noch die letzten diesbezüglich bislang noch verbliebenen österreichischen Bundesländer (Steiermark und Burgenland) den Sozialhilferegress/Pflegeregress beim Elternunterhalt abgeschafft haben.

Spätestens seit dem 1. Januar 2009 (in den meisten Bundesländern sogar schon früher) gibt es in Österreich in der Praxis keinen Elternunterhalt mehr (es sei denn, die Eltern würden ihre Kinder selbst verklagen; was in Österreich allerdings genausowenig vorkommt wie in Deutschland).

Von daher wäre - selbst wenn der Link seriös wäre - ein EU-Rechner nach österreichischem Recht völlig sinn- und nutzlos.

Grüße
mading

euleni

Administrator

  • »euleni« ist weiblich

Beiträge: 4 462

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11

Samstag, 22. Mai 2010, 06:28

@ mading:
Danke für diese interessante Info! :thumbup:
Wie schaut es aktuell eigentlich in der Schweiz aus?

Wer auch immer hinter unterhaltsrechner.eu steckt - der/die gibt nicht auf!
Wohl ein Fall von: "Keine Ahnung, davon aber jede Menge!"

mading

Profi

  • »mading« ist männlich

Beiträge: 471

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12

Samstag, 22. Mai 2010, 13:46

@ mading:
Danke für diese interessante Info! :thumbup:
Wie schaut es aktuell eigentlich in der Schweiz aus?
Eine "echte" Unterhaltspflicht gibt es in der Schweiz nur als einseitige Pflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern (Art. 276 ff. S-ZGB). Ansonsten besteht nur eine Verwandtenunterstützungspflicht (Art. 328 f. S-ZGB), die allerdings in gewisser Weise einem Unterhaltsanspruch angenähert ist.

So bestimmt Art. 328 Abs. 1 S-ZGB, dass, wer "in günstigen Verhältnissen lebt", verpflichtet ist, Verwandte in aufsteigender Linie (also in erster Linie die Eltern) zu unterstützen, wenn diese ohne Beistand in Not geraten würden. Die Unterstützungspflicht geht dabei auf diejenigen Leistungen, die zum Lebensunterhalt des Bedürftigen erforderlich sind und den Verhältnissen des Pflichtigen angemessen erscheinen (Art. 329 Abs. 1 S-ZGB). Nach herrschender Meinung in der schweizerischen juristischen Kommentarliteratur darf sich die Inanspruchnahme des Kindes dabei nur im Rahmen dessen bewegen, was eine "wohlhabende Lebensführung" nicht beeinträchtigt. "Selbst erschaffenes Vermögen" soll bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit überhaupt nicht berücksichtigt werden. Allerdings gibt es so gut wie keine veröffentlichte Rechtsprechung zu dem Thema. Die jüngsten (in den Kommentaren zitierten) Urteile stammen von Ende der 1990er Jahre.

Dies erklärt sich vermutlich damit, dass - als Folge mehrerer Volksentscheide in der Mitte der 1990er Jahre - fast alle Kantone beim Sozialhilferegress im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht einen Einkommens-Freibetrag von aktuell 10.000 CHF pro Monat (= ca. 7.000 €) eingeführt haben - und da liegen auch in der Schweiz die meisten Einkommen darunter.

Grüße
mading

caroly

Anfänger

Beiträge: 2

Registrierungsdatum: 15. April 2010

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13

Sonntag, 20. Juni 2010, 13:09

Danke für Eure zahlreichen Warnhinweise, hilft mir jetzt natürlich nichts mehr, da ich den Unterhaltsrechner schon gekauft hatte. Der Funktioniert trozdem und ich hoffe, dass die Ergebnisse halbwegs stimmen.

14

Sonntag, 20. Juni 2010, 15:04

... ich hoffe, dass die Ergebnisse halbwegs stimmen.
Keine Chance. Der EU nach österreichischem Recht folgt(e) ganz anderen Regeln. Übereinstimmende Ergebnisse wäre rein zufällig. Nimm lieber die Links zu Tabellen von RA Hauss oder den hier genannten Berechnungsmethodenvergleich.

Gruß HeiPei

Jana

Anfänger

Beiträge: 2

Registrierungsdatum: 20. August 2010

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15

Freitag, 20. August 2010, 16:42

Hallo,
ich hatte mir auch mal einen Unterhaltsrechner gekauft und der funktioniert auch. Leider klappt das in der Praxis nicht so. Der Vater meiner Kinder zaht halt nicht immer so wie er solte.
Jana

0815

Fortgeschrittener

Beiträge: 97

Registrierungsdatum: 31. Januar 2010

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16

Freitag, 20. August 2010, 16:53

Hallo Jana,
zunächst einmal willkommen in diesem Forum.
Der Vater meiner Kinder zaht halt nicht immer so wie er solte.


Du befindest Dich aber offensichtlich im falschen Forum.
In diesem Forum geht es ausschließlich um Unterhalt, den Kinder an ihre Eltern zahlen.

Gruß
0815

17

Dienstag, 24. August 2010, 09:17

Der BGH hat nun endlich Schritt für Schritt vorgerechnet, wie der EU bei einem verheirateten Pflichtigen zu berechnen ist. Damit dürfte es nun in kurzer Zeit zu einer einheitlichen Berechnung kommen.

Aus BGH XII ZR 140/07, Abs. 41, 42
Einkommen des Unterhaltspflichtigen 3.000,00 €
Einkommen der unterhaltsberechtigten Ehefrau [u]1.000,00 €[/u]
Familieneinkommen 4.000,00 €
abzüglich Familienselbstbehalt [u] 2.450,00 €[/u]
1.550,00 €
abzüglich 10 % Haushaltsersparnis [u]155,00 €[/u]
1.395,00 €

davon 1/2 697,50 €
+ Familienselbstbehalt [u]2.450,00 €[/u]
individueller Familienbedarf 3.147,50 €
Anteil des Unterhaltspflichtigen (75 %) 2.360,63 €

Einkommen des Unterhaltspflichtigen 3.000,00 €
abzüglich [u]2.360,63 €[/u]
für den Elternunterhalt einsetzbar 639,37 €

Vereinfachend kann der individuelle Familienbedarf auch durch Addition des Familienselbstbehalts (im Beispiel: 2.450 €) und eines Betrages in Höhe von 45 % des um den Familienselbstbehalt bereinigten Gesamteinkommens der Ehegatten (im obigen Beispiel: 45 % von 1.550 € = 697,50 €) errechnet werden.


Das OLG Düsseldorf wurde regelrecht abgewatscht, und auch das OLG Hamm musste vom BGH einen Seitenhieb einstecken. Auf deren Berechnungen sollte man sich jedenfall künftig nicht mehr berufen.

Wer jetzt noch anders rechnet als der BGH, kennt das Urteil entweder noch nicht, oder geht damit ein extrem hohes Risiko ein.

Gruß HeiPei

ADVOGF

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18

Dienstag, 24. August 2010, 17:42

Sorry HeiPei,

auch wenn ich das Urteil noch nicht zu Ende gelesen habe, ist deine Auslegung, bzw. der BGH in seinem Urteil, nicht korrekt.

Der BGH lässt sowohl die Unterhaltspflichtigen sowie auch die Träger der Sozialhilfe hängen.

Er gibt hier 2 Ermittlungswege vor:

1. Es wird eine Leistungsfähigkeit in Höhe von 639,37 € ermittelt.

2. Es wird eine Leistungsfähigkeit in Höhe von 697,50 € ermittelt.

Ein tolles Ergebnis. :thumbsup:

Der Streit ist mit diesem Urteil doch schon vorprogrammiert.

Gruß Advogf
Die Anwendung, dass das Einkommen im Verhältnis der Ehepartnern aufgeteilt wird, ohne Berücksichtigung der Haushaltstätigkeit, führt zu dem Ergebnis, das Art 3 Abs. 1 und 2 sowie Art 6 GG verletzt wird.

Bei der Unterhaltsbemessung ist das Einkommen, das den Lebensstandard der Ehe geprägt hat, den Ehegatten daher grundsätzlich hälftig zuzuordnen, unabhängig davon, ob es nur von einem oder von beiden Ehegatten erzielt worden ist.

sohn

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19

Dienstag, 24. August 2010, 18:03

Hallo ADVOGF,

lies bitte noch einmal gründlich.

Es geht in der vereinfachten Formel nicht um die Höhe des Unterhalts, sondern um die Ermittlung des individuellen Familienselbstbehaltes.

Beide Rechenwege führen zum selben Ergebnis!




Gruß Sohn

Susanna

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20

Samstag, 25. September 2010, 21:12

Ich bin leider noch nicht so fit in Sachen Unterhalt und kenne mich mit den ganzen Fachbegriffen nicht aus.
So verstehe ich an der hier zitierten Berechnung weder wie man den Familienselbstbehalt noch die Haushaltsersparnisse
berechnet, noch was sich hinter den Begriffen verbirgt.
Bei dem hier angeführten Familieneinkommen, wurden da schon die monatlichen Kosten der Familie abgezogen oder
wird das im Familienselbstbehalt eingerechnet?
Ich kann dieses Berechnungsbeispiel nicht auf ein anderes Einkommen anwenden.
Das Urteil habe ich auch gelesen und bin auch nicht schlauer geworden.
Was wäre denn, wenn beide Ehepartner sagen wir mal 3500,- € verdienen. Wie errechnet sich dann denn der Familienselbstbehalt und
die Haushaltsersparnisse? :hmmm:
Der BGH hat nun endlich Schritt für Schritt vorgerechnet, wie der EU bei einem verheirateten Pflichtigen zu berechnen ist. Damit dürfte es nun in kurzer Zeit zu einer einheitlichen Berechnung kommen.


Aus BGH XII ZR 140/07, Abs. 41, 42
Einkommen des Unterhaltspflichtigen 3.000,00 €
Einkommen der unterhaltsberechtigten Ehefrau [u]1.000,00 €[/u]
Familieneinkommen 4.000,00 €
abzüglich Familienselbstbehalt [u] 2.450,00 €[/u]
1.550,00 €
abzüglich 10 % Haushaltsersparnis [u]155,00 €[/u]
1.395,00 €

davon 1/2 697,50 €
+ Familienselbstbehalt [u]2.450,00 €[/u]
individueller Familienbedarf 3.147,50 €
Anteil des Unterhaltspflichtigen (75 %) 2.360,63 €

Einkommen des Unterhaltspflichtigen 3.000,00 €
abzüglich [u]2.360,63 €[/u]
für den Elternunterhalt einsetzbar 639,37 €