die Aufforderung, einen höheren Unterhaltsbetrag zu zahlen, wäre als (zumindest behaupteter) Rechtsverstoß und somit als Versicherungsfall zu sehen
Wenn dem so sein sollte, super.
Eine Frage ist aber offen.
Holt sich die Rechtschutzversicherung (ARAG) den überforderten Betrag vom
Sozialhilfeträger zurück?
Das würde bedeuten, der
Sozialhilfeträger schlägt sich mit der Rechtschutzversicherung rum.
So schlecht finde ich das nicht.
@ichunddu,
könntest du hier Klärung herbei schaffen?