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ADVO

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Beiträge: 2 453

Registrierungsdatum: 4. August 2006

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OLG-Bezirk: Celle

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1

Dienstag, 10. Juni 2008, 14:19

ARAG Versicherung

Wenn der Unterhalt strittig ist – bei angeblichen Vaterschaften oder wenn Sie für im Heim untergebrachte Verwandte zahlen sollen – übernehmen wir die Kosten für Anwälte und Gerichte, wenn in einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein deutsches Familiengericht zuständig ist oder wäre. Egal, wie es ausgeht.

Besonderheiten:
1 Jahr Wartezeit
500 Euro Selbstbeteiligung
Maximal 30.000 Euro Versicherungssumme pro Rechtsschutzfall

http://www.arag.de/angebote-und-beratung…/faq/index.html
Die Anwendung, dass das Einkommen im Verhältnis der Ehepartnern aufgeteilt wird, ohne Berücksichtigung der Haushaltstätigkeit, führt zu dem Ergebnis, das Art 3 Abs. 1 und 2 sowie Art 6 GG verletzt wird.

Bei der Unterhaltsbemessung ist das Einkommen, das den Lebensstandard der Ehe geprägt hat, den Ehegatten daher grundsätzlich hälftig zuzuordnen, unabhängig davon, ob es nur von einem oder von beiden Ehegatten erzielt worden ist.

sohn

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Beiträge: 1 804

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2

Dienstag, 10. Juni 2008, 23:37

Hallo Advo,

danke für den Hinweis, ich habe mal wegen der Kosten etwas weiter recherchiert.

Die Jahresprämie liegt im Bereich 65 - 70 €.

Das Produkt kann sicher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung trotz der hohen SB helfen, Geld zu sparen, wenn es denn rechtzeitig abgeschlossen wurde.

Nach der eigenen Darstellung des Anbieters werden aber scheinbar keine Kosten übernommen, wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Ich denke, diese Faktoren müssen vor einer Entscheidung für ein solches Produkt dem Interessenten bewusst sein.


In der anderen Sache habe ich für mich persönlich noch nicht so richtig die Kurve gekriegt, ich hab´s aber nicht vergessen!!


Gruß Sohn

ichunddu

Schüler

  • »ichunddu« ist weiblich

Beiträge: 42

Registrierungsdatum: 22. Mai 2007

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3

Montag, 14. Juli 2008, 22:48

Unterhalts-Rechtschutz

Hallo

ich habe von der ARAG schriftlich diese Antwort bekommen:


die
Aufforderung, einen höheren Unterhaltsbetrag zu zahlen, wäre als (zumindest
behaupteter) Rechtsverstoß und somit als Versicherungsfall zu
sehen.




Gruß
ichunddu

ADVO

Profi

  • »ADVO« ist männlich
  • »ADVO« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 453

Registrierungsdatum: 4. August 2006

Sozialhilfeträger: Niedersachsen

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4

Dienstag, 15. Juli 2008, 12:19

Zitat

die Aufforderung, einen höheren Unterhaltsbetrag zu zahlen, wäre als (zumindest behaupteter) Rechtsverstoß und somit als Versicherungsfall zu sehen


Wenn dem so sein sollte, super.

Eine Frage ist aber offen.
Holt sich die Rechtschutzversicherung (ARAG) den überforderten Betrag vom Sozialhilfeträger zurück?

Das würde bedeuten, der Sozialhilfeträger schlägt sich mit der Rechtschutzversicherung rum.

So schlecht finde ich das nicht.

@ichunddu,

könntest du hier Klärung herbei schaffen?
Die Anwendung, dass das Einkommen im Verhältnis der Ehepartnern aufgeteilt wird, ohne Berücksichtigung der Haushaltstätigkeit, führt zu dem Ergebnis, das Art 3 Abs. 1 und 2 sowie Art 6 GG verletzt wird.

Bei der Unterhaltsbemessung ist das Einkommen, das den Lebensstandard der Ehe geprägt hat, den Ehegatten daher grundsätzlich hälftig zuzuordnen, unabhängig davon, ob es nur von einem oder von beiden Ehegatten erzielt worden ist.

ichunddu

Schüler

  • »ichunddu« ist weiblich

Beiträge: 42

Registrierungsdatum: 22. Mai 2007

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5

Donnerstag, 17. Juli 2008, 21:36

Hallo,
ist mir eigentlich egal, ob und woher die Rechtschutzversicherung die Kosten wieder bekommt. :rolleyes:

Mir ist wichtig, dass ICH abgesichert bin. ;)

Gruß
ichunddu