Also: Meine Versicherung gibt mir Rechtsschutz für die Wahrnehmung meiner Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
allerdings mit dem Ausschluss des Familien und Erbrechtes. Da uns das nicht klar war, ob das denn nun zum Familienrecht gehört, hat mein Versicherungsvertreter bei ...(nehmen wir mal an ADVOCARD) angerufen und Die haben bestätigt das Klagen vom Sozialamt gegen mich versichert wären.
Ich weiß halt nicht ob das Sozialamt nur aufgrund SGB Gesetzen klagt, vermutlich spielt das eine Rolle das wisst ihr bestimmt besser.
Also wenn mich meine Mutter oder meine Tochter auf Unterhalt verklagt, dann ist das Familienrecht und das ist eben nicht versichert. Ist soweit klar.
Wenn das SA allerdings für den Unterhalt meiner Mutter kämpft, obwohl sie ja leider nix mehr mitkriegt, ist das dann Familienrecht oder Sozialrecht
die Leistungen hängen vom Streitwert ab, da gibt es eine Tabelle also man kann da nicht willkürlich einfach mit Anwälten diskutieren. Als erstes soll man immer mit Advocard telefonieren. Auf jeden Fall ist es keine Fallpauschale oder so.
Übrigens kann ich Jedem empfehlen zu prüfen ob Sie bei Ihrer Versicherung einen Zielgruppenrabatt bekommen können also bei Volksfürsorge gibt es z.B. 15% wenn man Verdi-Mitglied oder Beamter ist. Vielleicht weiß Jemand mehr darüber?
Haftungsgrenze ist allgemein 1.000.000 EUR pro Fall
Allerdings habe ich meinen Vers-Schein noch nicht das heißt ich werde das ggf. nochmal präzisieren.