Du bist nicht angemeldet.

Kontrollzentrum

Statistik

  • Mitglieder: 4403
  • Themen: 4363
  • Beiträge: 29507 (ø 14,26/Tag)
  • Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: zahlnix

Kontakt

Administratoren
euleni
taxman
Super Moderatoren
BENhur
norcop
noskom

Lennart

Schüler

  • »Lennart« ist männlich
  • »Lennart« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 20

Registrierungsdatum: 28. August 2008

  • Private Nachricht senden

1

Freitag, 29. August 2008, 16:16

Rechtsschutz beim Elternunterhalt?

Laut meinen Informationen sind Streitigkeiten mit dem Sozialamt im Elternunterhalt versicherbar und auch in Standardpaketen enthalten. (z.B. ADVOCARD)

Allerdings mit der Einschränkung, dass dies nur für die Forderungen des SA gilt und nicht für familiere Streitfälle im Unterhaltsrecht!

Also wenn mich das SA verklagen würde hätte ich Rechtsschutz.

Hat Jemand da Erfahrungen ?(
Gruß Lennart

sohn

Profi

  • »sohn« ist männlich

Beiträge: 1 804

Registrierungsdatum: 29. Juni 2007

Sozialhilfeträger: Schleswig-Holstein

OLG-Bezirk: Schleswig

  • Private Nachricht senden

2

Freitag, 29. August 2008, 17:01

Hallo Lennart,

Hast Du Dir in diesem Zusammenhang die genauen Vertragsbedingungen angesehen?

Hier gibt es einen weiteren Hinweis auf die Möglichkeit, dieses Risiko abzusichern.

Es hat sich allerdings gezeigt, dass die Bedingungen von den allgemeinen Rechtsschutzversicherungen doch erheblich abweichen.

Trotzdem kann eine solche Versicherung durchaus hilfreich sein, nur sollte jeder sich vor Vertragsabschluss über Wartezeiten, Eigenbeteiligungen, Ausschlüsse und finanzielle Höchstgrenzen im Klaren sein.

Vielleicht könntest Du uns den Leistungsumfang, aber auch eventuelle Einschränkungen dieser Versicherung noch ein wenig genauer darstellen.

@admin: Wäre es nicht sinnvoll, die "Versicherungsthreads" irgendwo zusammenzufassen?
Wenn künftig mehr solcher Angebote auf den Markt kommen, könnte so eine übersichtliche Informationsquelle zu diesem Thema entstehen.


Gruß Sohn

Lennart

Schüler

  • »Lennart« ist männlich
  • »Lennart« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 20

Registrierungsdatum: 28. August 2008

  • Private Nachricht senden

3

Freitag, 29. August 2008, 22:12

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Also: Meine Versicherung gibt mir Rechtsschutz für die Wahrnehmung meiner Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
allerdings mit dem Ausschluss des Familien und Erbrechtes. Da uns das nicht klar war, ob das denn nun zum Familienrecht gehört, hat mein Versicherungsvertreter bei ...(nehmen wir mal an ADVOCARD) angerufen und Die haben bestätigt das Klagen vom Sozialamt gegen mich versichert wären.

Ich weiß halt nicht ob das Sozialamt nur aufgrund SGB Gesetzen klagt, vermutlich spielt das eine Rolle das wisst ihr bestimmt besser.
Also wenn mich meine Mutter oder meine Tochter auf Unterhalt verklagt, dann ist das Familienrecht und das ist eben nicht versichert. Ist soweit klar.
Wenn das SA allerdings für den Unterhalt meiner Mutter kämpft, obwohl sie ja leider nix mehr mitkriegt, ist das dann Familienrecht oder Sozialrecht ?(

die Leistungen hängen vom Streitwert ab, da gibt es eine Tabelle also man kann da nicht willkürlich einfach mit Anwälten diskutieren. Als erstes soll man immer mit Advocard telefonieren. Auf jeden Fall ist es keine Fallpauschale oder so.

Übrigens kann ich Jedem empfehlen zu prüfen ob Sie bei Ihrer Versicherung einen Zielgruppenrabatt bekommen können also bei Volksfürsorge gibt es z.B. 15% wenn man Verdi-Mitglied oder Beamter ist. Vielleicht weiß Jemand mehr darüber?

Haftungsgrenze ist allgemein 1.000.000 EUR pro Fall

Allerdings habe ich meinen Vers-Schein noch nicht das heißt ich werde das ggf. nochmal präzisieren.
Gruß Lennart

sohn

Profi

  • »sohn« ist männlich

Beiträge: 1 804

Registrierungsdatum: 29. Juni 2007

Sozialhilfeträger: Schleswig-Holstein

OLG-Bezirk: Schleswig

  • Private Nachricht senden

4

Samstag, 30. August 2008, 08:36

Hallo Lennart,

Du hast Dich leider zu früh gefreut :( .

Verfahren zwischen dem SA und potentiell Unterhaltspflichtigen bezüglich übergeleiteter Unterhaltsansprüche der Eltern finden keinesfalls vor dem Sozialgericht, sondern definitiv auf der Schiene Amtsgericht - OLG - BGH statt.

Dein Ansprechpartner bei der Versicherung muss Dich entweder falsch verstanden haben, schlecht informiert sein oder .... (weiter möchte ich hier nicht mutmassen).


Gruß Sohn

sohn

Profi

  • »sohn« ist männlich

Beiträge: 1 804

Registrierungsdatum: 29. Juni 2007

Sozialhilfeträger: Schleswig-Holstein

OLG-Bezirk: Schleswig

  • Private Nachricht senden

5

Samstag, 30. August 2008, 14:33

Hallo Lennart,

entschuldige bitte, ich habe heute früh vergessen, hinzuzufügen, dass es sich auch bei durch das SA geltend gemachten Unterhaltsansprüchen zwischen Angehörigen immer noch um Familienrecht handelt.

So dürfte es dann leider eindeutig bei der angesprochenen Versicherung nicht abgesichert sein.


Gruß Sohn

sohn

Profi

  • »sohn« ist männlich

Beiträge: 1 804

Registrierungsdatum: 29. Juni 2007

Sozialhilfeträger: Schleswig-Holstein

OLG-Bezirk: Schleswig

  • Private Nachricht senden

6

Dienstag, 2. September 2008, 15:24

Hallo Lennart,

hast Du noch einmal konkret nachgefragt wegen des angesprochenen Versicherungsangebots?

Ich habe heute selbst noch ein wenig im Netz recherchiert und habe dabei ausser dem hier vorgestellten Angebot keine weitere Gesellschaft gefunden, die dieses Risiko absichert.



Gruß Sohn

Lennart

Schüler

  • »Lennart« ist männlich
  • »Lennart« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 20

Registrierungsdatum: 28. August 2008

  • Private Nachricht senden

7

Mittwoch, 3. September 2008, 08:25

Guten Morgen Sohn,

hast Du noch einmal konkret nachgefragt wegen des angesprochenen Versicherungsangebots?




Nö, ich lass mir jetzt erst mal den Schein kommen und dann hake ich nach. Ich sag dann auf jeden Fall genaueres dazu.

Heute findet erst mal ein "fiktives" Gespräch im Krankenhaus statt wg. den Prognosen im Wachkoma-Fall, sieht gar nicht gut aus, evtl. kriegt die Patientin gar keinen Reha-Platz, da sie zu wenig kann.
Gruß Lennart