Ganz klar trägt zunächst einmal der Unterhaltspflichtige das größere Risiko, weil, wenn der
Sozialhilfeträger beim Unterliegen ungeniert und unbegrenzt ins Steuersäckel greifen darf.
Die unterlegene Partei muss alle Kosen tragen, auch die für den gegnerischen Anwalt.
Verliert der Unterhaltspflichtige so muss er m.E. die Kosten tragen. Ich würde die auf jeden Fall bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrages geltend machen.
Inwieweit dies dann vom Amt anzuerkennen, anzurechnen ist, da habe ich allerdings keine gesicherten Erkenntnisse.
Wer von einer Sozialbehörde angeschrieben wird, tut jedenfalls gut daran sich vorab genauestens zu informieren. Hier gibt es ja inzwischen bekanntlich gute, verwertbare Möglichkeiten.
Wenn Uneinigkeit mit dem SA besteht, Gegenrechnung aufmachen, ggf. mit fachanwaltlicher Hilfe.
Siehe dazu auch bei RA Schausten, RA Baczko, RA Hauß u.a..
Siehe auch sehr gute Infos hier.
In der Regel zahlt die RSV ( voher anfragen ) eine Rechtsberatung.
Es ist sorgfältig abzuwägen, ob sich ein Streit / der Gang durch die Instanzen
lohnt. Letztendlich abnehmen kann niemand einem die Entscheidung.
Es gibt aber oft positive Signale, welche Betroffene hoffen lassen können.
Und hier ist auch der Erfahrungsaustausch wirklich Betroffener hilfreich und nützlich.
Nicht nur ich wünsche mehr denn je, dass Mariannes Petition Erfolg hat.
Dann wäre vieles einfacher und wesentlich gerechter.