Mein Mitleid mit den unterhaltspflichtigen "Youngstern" bis 30 !
Nach absolviertem Studium und erster motivierter beruflicher Lebensplanung zieht man unter dem Damoklesschwert des Elternunterhalts doch lieber gleich ins "Non-EU"-Ausland sofern man dazu überhaupt Lust hat.
Gibt es eigentlich unter dem Oberbegriff "Unterhalt" in Deutschland nach aktueller Rechtsprechung noch längerdauernde Unterhaltsverpflichtungen als den
Elternunterhalt (hier mal beispielsweise perspektivisch für die nächsten 40Jahre betrachtet) ???
Als Mittvierziger könnte man sich da (mit einigem Vorlauf vor Zusendung einer
RWA durch das SA) mit einer potentiellen Unterhaltsverpflichtung schon eher arrangieren:
1. Die eigengenutzte Hütte ist hoffentlich noch nicht abgezahlt obwohl man es könnte ---> Anschlusskredit mit Laufzeit von knapp 10 weiteren Jahren bei hohem Tilgungsanteil und bloss keine Sondertilgungen leisten = hohe monatliche Kreditkosten
2. Aktuelle LV's beitragsfrei stellen und dann eben wieder aufleben lassen ---> Kohle bunkern so lange es vor der Unterhaltspflicht eben noch geht und die Aktienkurse stehen derzeit zum plattbügeln des Depots auch ganz gut
3. Der Ehepartner benötigt sicherlich noch einen Neuwagen auf Kredit, den der UHP eben aufnehmen muss
4. Ein Kredit für die neue Heizungsanlage und Wärmedämmung der selbstgenutzten Immobilie (eigentlich auch für die vermietete und erst in 15Jahren abgezahlte Zweitimmobilie bei hälftigem Eigentumsanteil?) ist im Vorfeld auch noch nötig
5. Grossen Kopfkissenbezug als Lagerstätte von potentiell verwertbaren (Bar-)vermögen des Pflegebedürftigen sowie des UHP besorgen
6. Privatdarlehensverträge erst gar nicht aufsetzen, da diese vom SA nicht als mindernde Belastung anerkannt werden (JA, obwohl man einen Vertrag hat....verrückt, gell?)
7. Der potentielle UHP ist nett und schließt (mit einigem zeitlichen Glück) mit dem AG im Zuge der nächsten Personalabbauwelle einen Aufhebungsvertrag, erhält dann eine nette Abfindungssumme bei langer Betriebszugehörigkeit und geht vor endgültiger Arbeitslosigkeit noch ein Jahr in eine Beschäftigungsgesellschaft, da der Ehepartner des UHP einen sicheren Arbeitsplatz hat und auch gut verdient und man zu zweit mit einem Gehalt auch "über die Runden" kommt.
8. Der UHP würde im Zuge von Pkt.7 auch aus der mittlerweile recht teuren PKV fallen (...wer weiss welche gesetzlichen 'Ausstiegshürden' sich die Regierung in den nächsten Jahren ja noch einfallen liesse...)
9. Falls Punkt 7 realisierbar, könnten Pkt.2,3,4 entfallen
10. ...to be continued by inspiration
...wie geschrieben, das wäre mal ein rein fiktives Szenario vor dem 'Fall der Fälle' und natürlich ohne vorherige Erlangung von Kenntnis jedweder Heimbedürftigkeit des Pflegebedürftigen...
Danke Deutschland, Danke dass man für jahrzehntelange harte Arbeit so 'belohnt' wird.