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neumitglied

Fortgeschrittener

  • »neumitglied« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 19. Februar 2009, 15:59

Schwiegerkindbeteiligung am Elternunterhalt des Gatten

Schwiegerkindbeteiligung

Du kannst maximal 3 Optionen auswählen

Die Umfrage endet: Samstag, 30. November 2019, 00:00

Schwiegerkindbeteiligung am Elternunterhalt des Gatten

michael

Profi

Beiträge: 2 448

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2

Donnerstag, 19. Februar 2009, 16:45

Hallo neumitglied,

Du beziehst Dich in Deiner Umfrage und auch in anderen Threads auf eine Aussage der Kanzlerin.

Vermutlich meinst Du die folgende im Forum LINK ZUR KANZLERIN:

Zitat

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Verwandtenunterhaltsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches geht von dem Grundsatz aus, dass sowohl Kinder gegen ihre Eltern als auch umgekehrt Eltern gegen ihre Kinder prinzipiell einen lebenslangen Anspruch auf Unterhalt haben. Einschränkungen können sich in beiden Fällen aus der Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit ergeben.

Im Bereich des Kindesunterhalts entfällt die Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes beispielsweise regelmäßig, sobald die Eltern ihm eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf finanziert haben. Im Bereich des Elternunterhalts spielen andere Fragen eine Rolle. Hier ist die Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtiger Kinder oft aus anderen Gründen eingeschränkt, zum Beispiel durch vorrangige Unterhaltsleistungen für Kinder und einen Ehegatten oder durch den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge. Die Rechtsprechung berücksichtigt dies und sucht in jedem Einzelfall nach einem angemessenen Ausgleich. Das Verwandtenunterhaltsrecht kennt dabei keine Unterhaltspflichtigkeit von Schwiegerkindern gegenüber den Eltern des Ehegatten. Nur Kinder können gegenüber den Eltern unterhaltspflichtig sein.

Sollten Sozialämter gesetzliche Regelungen oder gefestigte Grundsätze der Rechtsprechung ignorieren, steht davon Betroffenen der Weg zu den Gerichten offen. Diese sind am besten in der Lage, stark von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles geprägte Fragen zu überprüfen - wie die individuelle Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung


Dazu möchte ich anmerken:

1. Die Kanzlerin hat diesen Text nie gelesen.

2. Weder sie noch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung kennen offenbar die Rechtsprechung im Elternunterhalt speziell zur sog. verdeckten Schwiegerkindhaftung.

3. Nach meiner Meinung sind die undifferenzierten Antworten im Forum LINK ZUR KANZLERIN wertlos.

Gruß

Michael

sohn

Profi

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3

Donnerstag, 19. Februar 2009, 16:59

Hallo neumitglied,

Zitat

Das Verwandtenunterhaltsrecht kennt dabei keine Unterhaltspflichtigkeit von Schwiegerkindern gegenüber den Eltern des Ehegatten. Nur Kinder können gegenüber den Eltern unterhaltspflichtig sein.


Auch wenn du es nicht wahrhaben willst:

Diese Aussage ist inhaltlich korrekt, bedeutet aber nicht das, was Du darunter verstehst.

Die von vielen als ungerecht empfundene "verschleierte" oder "indirekte" Schwiegerkindhaftung basiert auf einer Konstruktion, die der BGH auf dem Umweg über die gegenseitigen Unterhaltsansprüche von Ehepartnern geschaffen hat.

Die Berufung auf diese Aussage als Argument gegen die Schwiegerkindhaftung ist also nicht wirklich tauglich, da Frau Merkel sich zum eigentlichen Problem nicht geäußert hat.


Gruß Sohn

neumitglied

Fortgeschrittener

  • »neumitglied« ist der Autor dieses Themas

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4

Donnerstag, 19. Februar 2009, 22:52

Danke an die bisher 7 Teilnehmer für die Abstimmung.
Es zeigt sich ganz deutlich (Hochrechnung), dass NIEMAND die Schwiegerkindhaftung gut findet.
Die Mehrzahl ist der Meinung, dass die Schwiegerkinder ihren staasbürgerlichen Beitrag bereits durch Steuern und Abgaben mehr als zur Genüge ableisten.
Interessant wäre nun nur noch das Abstimmungsverhalten von HeiPei, Wolkenlos und anderen.
Ich denke doch, dass alles anonym bleibt und niemand einen Nachteil für seinen Beruf (weisungsgebunden) befürchten muss.

EMT

Anfänger

  • »EMT« ist männlich

Beiträge: 4

Registrierungsdatum: 15. September 2008

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5

Freitag, 20. Februar 2009, 10:14

Servus Neumitglied,

Es zeigt sich ganz deutlich (Hochrechnung), dass NIEMAND die Schwiegerkindhaftung gut findet.
Die Mehrzahl ist der Meinung, dass die Schwiegerkinder ihren staasbürgerlichen Beitrag bereits durch Steuern und Abgaben mehr als zur Genüge ableisten.


Hältst du eine solche Hochrechnung für mathematisch korrekt?

Repräsentativer Querschnitt bei der Auswahl der Befragten?
Mindestmenge der Stimmberechtigten,die man für eine zuverlässige Prognose benötigt?


Würdest du,wenn am Abend einer Bundestagswahl ein privater Fernsehsender eine Prognose für den Wahlausgang auf der Grundlage der bereits ausgezählten Stimmen eines Dorfes im Taunus mit 177 Wahlberechtigten erstellt,dieser Vorhersage Glauben schenken?


Welches Ergebnis erwartest du,wenn du ausschließlich Raucher nach ihrer Einstellung zur Tabaksteuer befragst?


  Meine Meinung:Wenn du mich fragst,was du natürlich nie tätest,weil ich nicht auf Deiner Welle mitschwimme,verfolgst du mit dieser Umfrage doch nur den einen Zweck,das von dir gewünschte Ergebnis zu erzielen.Die Auswahlmöglichkeiten sind so formuliert,daß kein Raum für denkbare Alternativlösungen,wie sie zum Beispiel Enrico gestern in die Diskussion eingebracht hat,verbleibt.

Ich stufe diese Art der Umfragengestaltung als äußerst suggestiv ein,wenn hier nicht der Terminus Indoktrination schon passender wäre,werde mich aus genau diesem Grund an keiner deiner Umfragen beteiligen und glaube auch nicht,daß du Leute wie HeiPei und wolkenlos dazu veranlassen kannst.

Würdest du wirklich ein objektives Ergebnis deiner Umfrage sehen wollen,hättest du die Antworten anders und vielfältiger gestaltet.Dann wäre aber vielleicht nicht das dabei herausgekommen,was du gern sehen möchtest.

Glaubst du wirklich,dass die Umfragefunktion des Forums für ein derart manipulatives Vorhaben vorgesehen ist?



EMT

neumitglied

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6

Freitag, 20. Februar 2009, 10:48

@ EMT,

jeder hier im Forum hat das Recht, Umfragen so zu formulieren, wie er es für richtig erachtet.
Du hat Recht, dass ich auch damit bezwecken möchte, dass sich Mitglieder, die sich ja hier zum Zwecke der Hilfesuche befinden, sich evtl. meiner Linie anschließen könnten.

Gerne kannst Du doch eine Gegenumfrage mit Deinen Vorstellungen starten.

Übrigens: Meine Bezeichnung "Hochrechnung" war natürlich scherzhaft gedacht. Ich dachte, Du wirst so viel Humor besitzen und nicht annehmen, dass ich von 4 Teilnehmern auf alle 1750 Mitglieder schließe.

Wenn ich mit meinen Fragen gegen die Regeln verstoße, möge man es mir gerne mitteilen.

euleni

Administrator

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7

Freitag, 20. Februar 2009, 12:34

Hallo Neumitglied,

nein, du hast natürlich mit deiner Umfrage nicht gegen Forenregeln verstoßen.
Jeder Stammuser kann eigene Umfragen ins Forum einstellen.

Nur: Eine gute Umfrage zu erstellen, dessen Ergebnis auch wirklich aussagekräftig ist, ist gar nicht so einfach. Ich weiß nicht, wieviele Umfragen ich schon "im Kopf" hatte, dann letztlich aber wieder verworfen habe. Auch über deine Vorschläge zu Umfragen hatte ich in den letzten Tagen intensiv nachgedacht, ein Geistesblitz für eine hieb- und stichfeste Umfrageformulierung kam mir allerdings auch nicht. :peinlich:

Zudem zeigt die - vorsichtig ausgedrückt - zurückhaltende Beteiligung selbst an der klaren Umfrage von Kemoauc zum Alter der Elternunterhaltspflichtigen, dass das Interesse an Umfragen nicht sonderlich groß ist. Selbst als sohn über einen längeren Zeitraum hinweg in seiner Signatur einen deutlichen Hinweis auf die Umfragen hatte, änderte sich daran nichts.
Insofern müssen wir wirklich gut überlegen, wie oft, zu welchem Thema und mit welchen Auswahlmöglichkeiten wir Umfragen einstellen.
Sonst läuft sich das Instrument Umfrage schnell tot. (Bzw. noch "töter" ;) als es eh schon ist.)

neumitglied

Fortgeschrittener

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8

Freitag, 20. Februar 2009, 12:54

Liebe Euleni,

ich danke Dir für Deinen Kommentar zu den Umfragen allgemein.
Wenn es in der Vergangenheit so lahm und desinteressiert bei Umfragen zuging,
muss es doch nicht heißen, dass das immer so bleiben muss.

Ich sage hier nur MEINE Meinung dazu.

Selbst, wenn nur ganz wenige teilnehmen und die Umfragezeit unbegrenzt ist, können doch im Laufe der noch langen Existenz dieses schönen Forums viele durch Zufall (wie ich) oder nach Suchen darauf stoßen und sich beteiligen.

Dabei wundert es mich, dass die Umfragen so perfekt sein müssen, dass jeder sie begrüßen muss.
[u]Ich habe z.B. immer eine Antwortmöglichkeit für die Befürworter der Schwiegerkindhaftung oder für die gelassen, die bei der Wohnwertberechnung korrekt von Anfang an behandelt wurden.[/u]
Solange die Leitung dieses Forums es mir nicht verbietet, werde ich Umfragen starten, egal , ob sie nun allen gefallen oder nicht. Es wird ja keiner dazu hingeprügelt, oder??? Ignorieren ist doch auch möglich.

euleni

Administrator

  • »euleni« ist weiblich

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9

Freitag, 20. Februar 2009, 13:43

Hallo Neumitglied,

Dabei wundert es mich, dass die Umfragen so perfekt sein müssen, dass jeder sie begrüßen muss.
Es geht weder darum, dass Umfragen perfekt sein müssen, noch dass jeder sie begrüßen muss, sondern darum, dass Umfragen neutral sein und nicht nur suggestive Optionen enthalten sollten, wie EMT richtig eingewandt hat.

Ich habe z.B. immer eine Antwortmöglichkeit für die Befürworter der Schwiegerkindhaftung oder für die gelassen, die bei der Wohnwertberechnung korrekt von Anfang an behandelt wurden.
Welche Wohnwertberechnung ist korrekt?
"Schwiegerkindbeteiligung ist meiner Meinung nach sehr wohl richtig."
Wo bleibt eine Option für all diejenigen, die eine Schwiegerkindbeteiligung nicht grundsätzlich ablehnen, mit der derzeitigen Berechnungspraxis aber nicht einverstanden sind? Aber auch diese Frage in eine Umfrageoption einzubringen, ist äußerst schwierig, weil damit nicht ausgesagt ist, wie im konkreten Fall des Abstimmenden gerechnet wurde/wird.

Solange die Leitung dieses Forums es mir nicht verbietet, werde ich Umfragen starten, egal , ob sie nun allen gefallen oder nicht. Es wird ja keiner dazu hingeprügelt, oder??? Ignorieren ist doch auch möglich.

Dass ist genau das, was ich befürchte: Dass Umfragen einfach ignoriert werden, je mehr wir davon haben.
Bitte denk darüber nach.

neumitglied

Fortgeschrittener

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10

Freitag, 20. Februar 2009, 17:48

Bisher wurden noch bei allen Umfragen Meinungen geäußert, wenn auch wenige, leider.
Es ist nur schade, dass hier einige mit verdeckten Karten spielen.
Im Forum sind sie ganz offen und vehement für die Schwiegerkindbeteiligung am EU und die uneinheitliche Regelung
des Wohnvorteils.
Hier bei der Umfrage trauen sie sich aber nicht, an der ihnen zugedachten Antwortmöglichkeit anzukreuzen.
Oder aber, sie haben entgegen ihrer Überzeugung die Anonymität genutzt und sich der Mehrheit angeschlossen.
Das wäre natürlich super, kann ich mir nur schlecht vorstellen.
Ein Experte hat ja schon von vorneherein angekündigt, sich an keiner meiner Umfragen zu beteiligen, ohne vorher zu wissen, ob sie nicht doch seinen Vorstellungen entsprechen könnte. Eben Experte! Ironi:!