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Wenn die Eltern pflegebedürftig werden und nicht (mehr) von den Kindern selbst gepflegt werden können, bleibt als letzte Möglichkeit meist nur das Pflegeheim. Die Kosten für das Pflegeheim müssen die Eltern selbst tragen.
Wenn deren Vermögen aufgebraucht ist und das eigene Einkommen und die Leistungen der Pflegeversicherung für die hohen Heimkosten nicht ausreichen, übernimmt in der Regel auf Antrag der Sozialhilfeträger die nicht gedeckten Pflegeheimkosten.
Nach §§ 1601 ff BGB haben Eltern gegenüber ihren Kindern einen bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruch. Dieser Anspruch geht nun gemäß § 94 SGB XII auf den Sozialhilfeträger über. Das heißt, das Sozialamt setzt den Anspruch gegenüber den Kindern ggf. vor dem Familiengericht durch, die Kinder müssen den Elternunterhalt an das Sozialamt zahlen.
Wer sich erstmals mit dem Thema Elternunterhalt befasst, wird sehr schnell feststellen:
Es gibt keine konkreten Vorschriften, wie der Unterhaltsanspruch, der sich gemäß § 1603 BGB nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes richtet, genau zu berechnen ist.
Bei den maßgeblichen Vorschriften des BGB handelt es sich um dehnbare "Gummiparagraphen", die von den Sozialämtern und Gerichten landauf - landab sehr unterschiedlich ausgelegt werden können.
Die vom Gesetzgeber bewusst allgemein formulierten "Generalklauseln" sind im Einzelfall Chance und Gefahr zugleich.
Das Elternunterhalt-Wiki ist eine Art Lexikon, in dem die wichtigsten Begriffe des Elternunterhalts- und Sozialhilferechts erklärt werden. Es ist ähnlich aufgebaut wie das bekannte Wikipedia; d.h. es ist ein Gemeinschaftswerk der Forumsmitglieder.
Die ehemalige Seite "Elternunterhalt-FAQ" gibt es nicht mehr!
Dafür wird das Elternunterhalt-Wiki ausgebaut werden. Beides - FAQ und Wiki - will laufend gepflegt sein. Das kostet viel Zeit und beides zusammen ist letztlich "doppelt gemoppelt".
Am 03.11.2006 wurde von mir beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht. Die Petition, die man auf www.forum-elternunterhalt.de über einen längeren Zeitraum online mitzeichnen konnte, fand die Zustimmung von mehr als 1000 Mitpetenten.
Nach fast 2,5 Jahren hat der Bundestag am 26.03.2009 über die Petition entschieden:
"Der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 26.03.2009 beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 16/12439), dessen Begründung beigefügt ist. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet."
Text der Petition als PDF-Datei
Entscheidung und Begründung des Petitionsausschusses als PDF-Datei