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Unser neuestes Mitglied heißt: Klaus C..

Regeln, Grundsätze und Tipps

Besondere Regeln für das Forum Elternunterhalt - Grundsätze - Tipps zur Gestaltung von Beiträgen

Lesen Sie sich bitte in aller Ruhe die besonderen Forenregeln durch.
Für Ihre aktive Teilnahme am Forum sind diese Regeln sehr wichtig.

Auf der "Spielwiese" des Forums kannst du dich übrigens ganz ungezwungen mit der Bedienung des Forums vertraut machen.
Du wirst sehen, es ist überhaupt nicht schwierig, einen eigenen Beitrag im Forum zu verfassen. Trau dich einfach! Zwinkern:!
Viele Tipps dazu findest du unter "Formatieren von Beiträgen" .
Bitte bedenke, dass es sich beim Forum Elternunterhalt um ein Laienforum handelt, das allen vom Thema Betroffenen und allen Interessierten offensteht.

Aus rechtlichen Gründen kann und DARF dieses Forum jedoch keine Rechtsberatung zu Einzelfällen anbieten.


Wir dürfen Informationen, Wissen, Meinungen und Erfahrungen austauschen - nicht aber Rechtsempfehlungen abgeben.
Ein Fall bzw. die für ihn geltenden Vorschriften DÜRFEN in diesem Forum nur diskutiert werden, wenn das Problem neutral formuliert und von allgemeinem Interesse ist.

Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen, die möglicherweise von der Betreiberin, Moderatoren oder Forumsmitgliedern in Beiträgen gegeben werden, sind vollkommen unverbindlich und beruhen ausschließlich auf eigenen Einschätzungen/Rechtsauslegungen und u.U. sehr persönlichen Erfahrungen von Nichtjuristen. Die praktische Umsetzung dieser Tipps geschieht in jedem Fall auf eigenes Risiko. Die Betreiberin des Forums oder die Beitragsverfasser haften keinesfalls für etwaige rechtliche oder finanzielle Konsequenzen, die aus der Befolgung der Ratschläge entstehen.

Wenn du eine eigene Anfrage zu einem Elternunterhaltsfall stellst, aber auch wenn du auf Beiträge Anderer antwortest, achte bitte bei der Schilderung des Problems bzw. bei deiner Antwort darauf, diese/s so allgemein wie möglich zu formulieren.

Bitte vermeide auf jeden Fall die Beschreibung eines persönlichen Falles in der Form: "Ich habe..., mein Vater, meine Schwester, das Sozialamt Hintertupfing, das AG Zahlnix, das Pflegeheim Hinterham usw.

Bitte antworte auch nicht auf Anfragen, die einen Fall in persönlicher Form schildern.

Eine persönliche Fallschilderung führt dazu, dass du auf deine Anfrage keine Antworten erhalten wirst, wahrscheinlich sogar dazu, dass dein Beitrag gelöscht werden muss.

Bitte schildere keine zu umfangreichen Sachverhalte!

Versuche bitte, nicht ALLE Aspekte und Fragen eines fiktiven Falles in einem Thread unterzubringen. In der Regel lässt sich jeder Sachverhalt in einzelne Problembereiche aufschlüsseln und auf die wesentlichen Punkte konzentrieren. Du kannst so viele Themen/Fragen im Forum einstellen, wie du willst - es kostet nichts! ;)
Je konkreter die Fragestellung, umso konkreter sind erfahrungsgemäß die Antworten.

Bitte auf KEINEN Fall eingescannte Originalschreiben als Anhang dem Beitrag hinzufügen!

Beispiel, wie es geht:

Mutter M ist seit zwei Jahren im Pflegeheim. Seit drei Monaten ist ihr eigenes Vermögen aufgebraucht. Seither erhält sie für die ungedeckten Heimkosten Sozialhilfe.

Mutter M hat die Kinder A, B und C.
Sohn A ist arbeitslos und unverheiratet.
Tochter B ist Hausfrau, hat keinen eigenen Verdienst, ist mit Schwiegersohn S verheiratet, der sehr gut verdient.
Sohn C verdient zwar ganz gut, hat aber Ehefrau E und zwei minderjährige Kinder zu versorgen.
Die Kinder A, B und C wurden vom Sozialamt zur Auskunft über ihre finanziellen Verhältnisse aufgefordert.

:?: Frage:
Muss jedes der drei Kinder maximal ein Drittel der ungedeckten Heimkosten zahlen?

Der Beitrag könnte unter dem aussagekräftigen Titel "Wie berechnet sich der Elternunterhalt bei mehreren unterhaltspflichtigen Kindern?" erscheinen.

Betitle bitte deine Anfrage nicht mit "Brauche dringend Hilfeeee!!!" oder ähnlich nichtssagenden Ausdrücken!
Versuch bitte, deine Fragestellung schon im Thementitel möglichst klar zum Ausdruck zu bringen. "Telegrammstil" im Titel ist absolut nicht erforderlich!

Wenn du zum gleichen Sachverhalt noch weitere Fragen hast, kann es sinnvoll sein, ein weiteres Thema mit einem passenden Titel ins Forum einzustellen und den Sachverhalt in den hierfür relevanten Punkten zu wiederholen:


Mutter M ist seit zwei Jahren im Pflegeheim. Seit drei Monaten ist ihr eigenes Vermögen aufgebraucht. Seither erhält sie für die ungedeckten Heimkosten Sozialhilfe.

Mutter M hat die Kinder A, B und C.
Tochter B ist Hausfrau, hat keinen eigenen Verdienst, ist mit Schwiegersohn S verheiratet, der sehr gut verdient.
Die Kinder A, B und C wurden vom Sozialamt zur Auskunft über ihre finanziellen Verhältnisse aufgefordert.

:?: Frage:
Muss sich Schwiegersohn S am Unterhalt für die Schwiegermutter beteiligen?
Titel: Muss sich auch das Schwiegerkind am Elternunterhalt beteiligen?
Entsprechend wäre mit einer weiteren Frage zu verfahren:

Mutter M ist seit zwei Jahren im Pflegeheim. Seit drei Monaten ist ihr eigenes Vermögen aufgebraucht. Seither erhält sie für die ungedeckten Heimkosten Sozialhilfe.

Mutter M hat die Kinder A, B und C.
Sohn C verdient zwar ganz gut, hat aber Ehefrau E und zwei minderjährige Kinder zu versorgen.
Die Kinder A, B und C wurden vom Sozialamt zur Auskunft über ihre finanziellen Verhältnisse aufgefordert.


:?: Frage:
Wie berechnet sich die Elternunterhaltsleistung von Sohn C?
Titel: Haben Ehegatte und Kinder Vorrang vor Elternunterhalt?
Die Aufgliederung in einzelne Fragen erleichtert es den Lesern des Forums, die für sie interessanten Beiträge schneller zu finden.
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