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Unser neuestes Mitglied heißt: Klaus C..

Elternunterhalt - Kinder haften für ihre Eltern

Informationen, Urteile, Vorschriften, Diskussionen zum Thema Elternunterhalt und Pflege

Forum Elternunterhalt  Elternunterhalt
Meine Eltern - mein Risiko!?

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden und nicht von den Kindern selbst gepflegt werden können, bleibt als letzte Möglichkeit meist nur das Pflegeheim. Die Kosten für das Pflegeheim müssen die Eltern selbst tragen.

Wenn deren Vermögen aufgebraucht ist und das eigene Einkommen und die Leistungen der Pflegeversicherung für die hohen Heimkosten nicht ausreichen, übernimmt in der Regel auf Antrag der Sozialhilfeträger die nicht gedeckten Pflegeheimkosten.

Nach § § 1601 ff BGB haben Eltern gegenüber ihren Kindern einen bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruch.
Dieser Anspruch geht nun gemäß § 94 SGB XII auf den Sozialhilfeträger über. Das heißt, das Sozialamt setzt den Anspruch gegenüber den Kindern ggf. vor dem Familiengericht durch, die Kinder müssen den Elternunterhalt an das Sozialamt zahlen.

Den Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf die unterhaltspflichtigen Kinder empfinden diese häufig als ungerecht, sehr oft kommt es deswegen zu Streit in den Familien und Ehen. Trotzdem fügen sich viele vom Elternunterhalt Betroffene aus Scham und aus moralischer Verpflichtung gegenüber ihren Eltern in ihr Schicksal.

Aber angesichts so manch anderer, unverständlicher Ausgaben des Staates beginnen sie unweigerlich, sich Fragen zu stellen ...
Fragen, deren Bedeutung und Tragweite keine unserer Parteien bislang erkannt hat. Nicht zuletzt deshalb, weil sich viele vom Elternunterhalt Betroffene scheuen, damit an die Politiker heranzutreten.

Wer sich erstmals mit dem Thema Elternunterhalt befasst, wird sehr schnell feststellen:

Es gibt keine konkreten Vorschriften, wie der Unterhaltsanspruch, der sich gemäß § 1603 BGB nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes richtet, genau zu berechnen ist.

Bei den maßgeblichen Vorschriften des BGB handelt es sich um dehnbare "Gummiparagraphen", die von den Sozialämtern und Gerichten landauf - landab sehr unterschiedlich ausgelegt werden können.

Die vom Gesetzgeber bewusst allgemein formulierten "Generalklauseln" sind im Einzelfall Chance und Gefahr zugleich.

Sich verwirrt zu fühlen, ist der Anfang des Wissens.
(Khalil Gibran)

Einer kann nicht alles wissen!
Aber zusammen wissen wir schon eine ganze Menge!

Ziel des Forums Elternunterhalt ist es, möglichst viel Wissen, Erfahrungen und Meinungen zu diesem Thema zu sammeln, um jeden Betroffenen und Interessierten möglichst schnell und umfassend über die maßgeblichen Vorschriften, Leitlinien, Urteile etc. zu informieren.

Im Forum kann und DARF aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes natürlich keine konkrete, individuelle Rechtsberatung erfolgen, es darf aber allgemein über die Rechtslage diskutiert werden - auch anhand von fiktiven Fällen.

Bitte beachten Sie daher unbedingt die Grundsätze dieses Forums und die Regeln zum Verfassen eines Forumbeitrags.

Worum geht es im Forum Elternunterhalt?
  • gegenseitige Information und Diskussion miteinander
  • Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern
  • Kosten für Eltern/Schwiegereltern im Pflegeheim
  • Sozialhilfe z.B. für ungedeckte Heimkosten
  • Rückgriff der Sozialämter auf unterhaltspflichtige Kinder/Schwiegerkinder
  • Auskunftspflicht von Schiegersohn/Schwiegertochter
  • sog. verdeckte Schwiegerkindhaftung
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
  • Rückforderung von Schenkungen
  • Wohnrecht, Leibgeding, Übergabevertrag etc.
  • Elternunterhalt in Urteilen des BGH und anderer Gerichte
  • Elternunterhalt in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
  • Vorschriften zum Elternunterhalt in BGB und Sozialgesetzbuch XII
  • Leitlinien der OLG, Richtlinien zum Elternunterhalt
  • Elternunterhalt in Gesetzgebung und Politik
  • Elternunterhalt und Steuern
  • Diskussion von Einzelfällen zum Elternunterhalt
  • Links zu interessanten Webseiten
  • Buchempfehlungen zum Elternunterhalt
  • usw.
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