Wo finde ich einen sehr guten Anwalt oder sehr gute Anwältin?
Der örtliche Träger der Sozialhlfe hat eine Anwaltskanzlei bevollmächtigt die Elternunterhaltsansprüche gegen mich zu vertreten.
Die Begrüdnung für meine Ablehnung der Elternunterhaltspflicht sind vielschichtig. Ich will, dass meine Situation ganzheitlich betrachtet wird, weil sich dann Unbilligkeitsaspekt ergibt, mein Lebensstandard, der keinenfalls Luxus ist, nicht geschmälert wird und die Vorgehensweise des Sozialhilfeträgers mir gegenüber als nicht annehmbar erkannt wird.
Gibt es Anwälte oder Anwältinnen, die sich in Elternunterhaltsklageverfahren auf einzelne Aspekte der Rechtssprechung spezialisert haben? Das ist wohl nicht der Fall oder? Herzlichen Dank für die Antworten.
eine guten Anwalt oder gute Anwältin für den EU zu finden, ist sehr schwierig. Da ist das SA aufgrund seiner täglichen Erfahrungen mit den Anwälten vor Ort eindeutig im Vorteil.
Wenn ich weiter weg einen Anwalt suchen muss, nutze ich zuerst die entsprechenden Suchdienste im Internet. Google doch mal mit "Anwaltssuche". Dabei hat es sich bewährt, nicht nur am Ort des Amtsgerichtes zu suchen, sondern auch beim Sitz des später zuständigen OLG´s. Anschließend gucke ich mir die Kurzportraits der Anwälte auf deren Homepage an. Das Gütezeichen "Fachanwalt" solltest du dabei nicht überbewerten. Das haben auch viele grottenschlechte Vertreter dieser Zunft. Viel wichtiger sind für mich zusätzlich zum Fachanwalt solche Hinweise wie: Mitglied im Fachausschuss Familienrecht der Rechtsanwaltskammer ... , Dozent an der Uni ..., Mitherausgeber des Kommentars ... usw. Diese Suche dauert zwar mitunter einige Stunden, diese Zeit macht sich anschließend aber doppelt und dreifach bezahlt.
Frage bitte dannauch gleich nach, ob nach der Gebührenordnung abgerechnet wird. Richtig gute Anwälte nehmen gerne auch richtig gute Sätze von zum Teil deutlich über 200 € je Stunde.
Ein guter Anwalt ist extrem wichtig aber leider auch schwer zu finden (nicht jeder, der ein Diplom hat ist auch kompetent). Da würde ich einfach bekannte fragen, ob sie nicht einen guten Anwalt kennen, denn persönliche Empfehlungen sind ja die beste Garantie für die Qualität.
Zu 1)
Leider wenden sich viele Betroffene - ich kenne da auch jemanden - oft an den nächstgelegenen Fachanwalt für Sozialrecht (ohne den Zusatz Familienrecht), da sie der Meinung sind, sie haben es ja mit dem Sozialamt zu tun, also ist sein ein Fachanwalt für Sozialrecht der richtige RA. Es könnte sich heraus stellen, dass dieser RA dann alles über ALG und Hartz4 weiß aber über den Elternunterhalt nur wenig.
Zu 2)
Eigentlich logisch, aber um das zu befolgen, muss der Ratsuchende ja bereits Grunderkenntnisse im Eltenunterhalt mitbringen. Dann kann er diesem RA gezielte Fragen stellen und aus den Antworten erkennen, ob dieser Erfahrungen hat.
UHP, die von heute auf morgen mit einer RWA (aber die füllt man ja oft in gutem Glauben aus, vertraut auf die Neutralität des SHT und denkt nichts Schlechtes) und dann sogar mit einer Unterhaltsforderung in nicht erwarteter Höhe konfrontiert werden, könnten bei der Erstwahl eines guten Anwalts Pech haben. Oft stellt sich dann heraus "Außer Spesen nichts gewesen."
Zu Punkt 3 gibt Karl Heiliger folgende Begründung:
Welche Erfahrungen haben denn andere Forumsteilnehmer zu diesem Punkt gemacht?
Gruß
Awi
Auch der längste Marsch beginnt mit dem ersten Schritt (Laotse, chinesischer Philosoph)
Ein Rechtsanwalt, der weit weg vom Verhandlungsort angesiedelt ist, wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit mit dem verhandelnden Richter in Zukunft nichts mehr zu tun haben. Er braucht deshalb auch nicht "in Zukunft" mit diesem Richter zusammen zu arbeiten und ist deshalb auch keine zukünftigen Repressalien des Richters ausgesetzt. Er kann völlig frei, ohne Zurückhaltung wegen seiner zukünftigen Kariere und nach dem Gesetz gegenüber dem Richter argumentieren
ich habe das vorher auch nicht geglaubt. Nachdem ich erlebte wie beflissen, fast schon devot, mein Rechtsbeistand beim SG dem vorsitzenden Richter bei jedem Satz zunickte , werde ich mir in der nächsten Runde vor dem LSG eine derartig kostspielige Marionette ersparen und mich selbst vertreten.
Natürlich erwarte ich nicht dass sich ein Anwalt unnötig mit dem Richter anlegt, aber den Standpunkt seines Mandanten sollte er energisch und sachlich vertreten.
Der Hinweis mit den 100 Kilometern Entfernung irritiert mich. -Vielleicht auch deswegen, weil ich mich selbst noch nicht beim Abnicken erwischt habe.
Rechtsanwälte sind grundsätzlich Organe der Rechtspflege, im Vordergrund - für mich - stehen aber immer die Parteiinteressen. -Der Bezirk hat mir erst kürzlich in einem Schreiben damit gedroht, meinen Arbeitsstil der Anwaltskammer zu melden - da ich nicht kooperieren würde, die Sachen ausschließlich im Mandateninteresse bearbeiten würde. Ich finde, ein größeres Kompliment kann man meiner Arbeit nicht machen.
Rechtsanwälte sind grundsätzlich Organe der Rechtspflege, im Vordergrund - für mich - stehen aber immer die Parteiinteressen. -Der Bezirk hat mir erst kürzlich in einem Schreiben damit gedroht, meinen Arbeitsstil der Anwaltskammer zu melden - da ich nicht kooperieren würde, die Sachen ausschließlich im Mandateninteresse bearbeiten würde. Ich finde, ein größeres Kompliment kann man meiner Arbeit nicht machen.
da stimme ich zu, wenn der Anwalt aber das Mandat übernimmt hat er meine Intressen allerdings mit den rechtlich gebotenen Mitteln zu vertreten.
Kann oder will er das nicht muß er halt seinen Lebensunterhalt anderweitig verdienen, aber ein Mandat zu übernehmen und dann wie ein Buntspecht in der Verhandlung zu nicken, dazu brauche ich dieses Organ der Rechtspflege nicht.
Als Klient weisst du zunächst halt nicht wie sich dein Anwalt vor Gericht benimmt.
die nächste Runde für cerberus heißt entweder Berufung vor dem Landessozialgericht oder erstinanzliches Unterhaltsverfahren vor dem Amtsgericht, also beides ohne Anwaltszwang.
Nur zum Verständnis.
Die nächste Runde wäre dann das OLG, oder habe ich da was falsch verstanden?
Besteht da nicht Anwaltszwang?
meine nächste Runde findet vor dem Amtgericht statt. Da kann ich mich selbst vertreten, wenn denn der SHT sich endlich bequemt eine Unterhaltsklage einzureichen.
Stell dir das mal bildlich vor, die Gegenpartei erscheint nicht mal zur Verhandlung vor dem SG, diverse Fragen können daher nicht beantwortet werden, deine Fachanwältin kommt mit dem vorauseilenden Kopfnicken kaum nach, der Richter äussert sein tiefstes Bedauern über die vorgetragenen Argumente auch schriftlich im Urteil, ist aber für deren Bewertung nicht zuständig. Mündlich hat er noch erklärt, dass nach seiner Einschätzung der SHT aufgrund des Sachverhalts wohl kaum eine Unterhaltsklage einreichen wird.
Na, so eine Farce kriege ich auch noch hin.
Nur zum Verständnis. Die nächste Runde wäre dann das OLG, oder habe ich da was falsch verstanden?
Besteht da nicht Anwaltszwang?
meine nächste Runde findet vor dem Amtgericht statt. Da kann ich mich selbst vertreten, wenn denn der SHT sich endlich bequemt eine Unterhaltsklage einzureichen.
Das mit dem "selbst vertreten" vor dem Amtsgericht/Familiengericht war einmal - unter der Geltung der alten ZPO.
Seit dem Inkrafttreten des neuen FamFG am 1. September 2009 müssen sich die Beteiligten in Unterhaltsprozessen auch bereits vor den Familiengerichten (= Amtsgericht) von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. - Ausgenommen hiervon sind lediglich Behörden; die können sich auch durch ihre Beschäftigten vertreten lassen.
§ 114 FamFG. Vertretung durch einen Rechtsanwalt
(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
§ 112 FamFG. Familienstreitsachen
Familienstreitsachen sind folgende Familiensachen:
1. Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1
§ 231 FamFG. Unterhaltssachen
(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die
1. die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
[...] betreffen.
Ohne Rechtsanwalt kannst du daher heute nicht einmal mehr deine Verteidigungsbereitschaft anzeigen; sondern es ergeht einfach ein Versäumnisurteil gegen dich.
Ohne Rechtsanwalt kannst du daher heute nicht einmal mehr deine Verteidigungsbereitschaft anzeigen; sondern es ergeht einfach ein Versäumnisurteil gegen dich.
danke für den wichtigen Tip , dann muss ich rechtzeitig suchen und es wird diesmal kein Anwalt der am Ort des zuständigen Gerichtes sitzt..
Die Sache mit geografischne Nähe zwischen Rechtsanwaltskanzlei und Gerichtssitz war mir jetzt auch nicht so bewusst. Aber an dem Argument, dass der Anwalt dann mit dem Richter beruflich kaum mehr etwas zu tun haben wird, und somit diesem gegenüber bewusster auftreten kann. Ich habe mir in meinen rechtlichen Angelegenheiten immer einen Rechtsanwalt aus Böblingen genommen. Das war auch bis jetzt kein Problem. Hatte drei Gerichtsverfahren durchzumachen und jedes davon gewonnen. Ich hatte jetzt nicht den Eindruck, dass der Anwalt gegenüber dem örtlichen Richter irgendwelche Hemmungen hätte. Schließlich ist der Rechtsstreit ja auch mit der Gegenpartei und nicht mit dem Gericht selbst. Das soll ja nur entscheiden.