Hallo zusammen,
zu der Frage, ob die Steuerpauschbeträge nach
§ 33b EStG als Einkommen eines Unterhaltspflichtigen anzusehen sind, habe ich gerade unter
§ 1610a BGB ein paar Anmerkungen gemacht.
Ich meine, man kann mit dem §
1610a BGB zumindest gegen die Anrechnung der Steuerpauschbeträge als Einkommen argumentieren.
Nun meine - möglicherweise dumme - Frage:
Was aber ist nun, wenn jemand (fast) keine Steuern zahlt?
(Wie vermutlich die Großmutter in diesem Urteil)
Was wird dann eigentlich aus den Steuerpauschbeträgen?
gruß
ellena