Hallo Anwalt und willkommen im Forum.
Dein Link, danke dafür,
http://www.anwalt.com/familienrecht/, weist zwar auf Familienrecht hin, betrifft aber hauptsächlich Trennung und Ehescheidungen.
Wie schaut es aus, wenn Eltern/Träger der Sozialhilfe, die Kindern in Regress genommen werden?
Kannst du uns Anwälte empfehlen, die sich mit
Elternunterhalt auskennen?
Gruß Advogf
Die Anwendung, dass das Einkommen im Verhältnis der Ehepartnern aufgeteilt wird, ohne Berücksichtigung der Haushaltstätigkeit, führt zu dem Ergebnis, das Art 3 Abs. 1 und 2 sowie Art 6 GG verletzt wird.
Bei der Unterhaltsbemessung ist das Einkommen, das den Lebensstandard der Ehe geprägt hat, den Ehegatten daher grundsätzlich hälftig zuzuordnen, unabhängig davon, ob es nur von einem oder von beiden Ehegatten erzielt worden ist.