§ 100 BGB - Nutzung / Wohnwert
Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.
Fritz Finke, Richter am OLG Hamm:
Wohnwert - Nutzungsentschädigung:
Hier im Forum
Fritz Finke: Die Nutzung des Familienheims im Unterhaltsrecht und allgemeinen Zivilrecht
oder
http://www.forum-familienrecht.de/neu/da…507/185-192.pdf
Die Anwendung, dass das Einkommen im Verhältnis der Ehepartnern aufgeteilt wird, ohne Berücksichtigung der Haushaltstätigkeit, führt zu dem Ergebnis, das Art 3 Abs. 1 und 2 sowie Art 6 GG verletzt wird.
Bei der Unterhaltsbemessung ist das Einkommen, das den Lebensstandard der Ehe geprägt hat, den Ehegatten daher grundsätzlich hälftig zuzuordnen, unabhängig davon, ob es nur von einem oder von beiden Ehegatten erzielt worden ist.
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