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euleni
Administrator
Beiträge: 4 462
Registrierungsdatum: 1. September 2006
Sozialhilfeträger: Bayern
OLG-Bezirk: München
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Sonntag, 16. Juli 2006, 20:46
Zitat BGB § 1364 Vermögensverwaltung Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbständig; er ist jedoch in der Verwaltung seines Vermögens nach Maßgabe der folgenden Vorschriften beschränkt.
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