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Freitag, 15. September 2006, 13:52

§ 1567 BGB: Getrenntleben

Zitat

BGB § 1567 Getrenntleben

(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft
besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche
Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr,
wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

(2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen
soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.

  • »paragraphenhengst« ist männlich

Beiträge: 10

Registrierungsdatum: 13. Juni 2006

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2

Montag, 23. Oktober 2006, 14:59

RE: § 1567 BGB: Getrenntleben

Habe dazu folgendes gefunden:

Unterhalt und Trennungsjahr - was ist zu beachten?

Zitat

Die Ehegatten leben getrennt, wenn zumindest einer von ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr will. Erforderlich ist also eine vollständige Trennung.

Nicht erforderlich ist, dass die Ehegatten in getrennten Wohnungen leben; eine Trennung innerhalb der Ehewohnung ist ebenso möglich. Dafür reicht allerdings die bloße Trennung von Tisch und Bett nicht.

Das eheliche Schlafzimmer darf nicht weiter gemeinsam benutzt werden. In der Wohnung müssen praktisch zwei getrennte Haushalte untergebracht sein. Nicht unbedingt mit einer zweiten Küche oder zweitem Bad.

Aber der eine Ehepartner darf für den anderen nicht weiter die Wäsche waschen, für ihn kochen oder sonstige häufige Aufgaben erledigen.

Manchmal fragen die Richter tatsächlich danach und dann sollte zumindest das Richtige geantwortet werden. Kurze Versöhnungen schaden dem Getrenntleben nicht. Diese Regelung wurde getroffen, um den Ehegatten die Möglichkeit zur Versöhnung zu geben, auch, wenn sie sich schnell scheiden lassen wollen. Erst wenn die Versöhnung wirklich funktioniert, wird das Trennungsjahr unterbrochen. Ab diesem Zeitpunkt muss wieder ein ganzes Jahr bis zur Scheidung gewartet werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »paragraphenhengst« (23. Oktober 2006, 15:03)