BGB §
1379 Auskunftspflicht
(1)
Nach der Beendigung des Güterstands ist jeder Ehegatte verpflichtet, dem anderen Ehegatten über den Bestand seines Endvermögens Auskunft zu erteilen.
Interessant ...
Und was ist
während der Ehe???
Angenommen, ich vermute, meine Frau hat mit Aktienspekulationen so richtig abgesahnt.
Oder schlimmer: Ich vermute, ihre schicken Klamotten und sonstigen "Schnäppchen" sind doch nicht sooo billig ... und so still und heimlich geht ihr ganzes Geld dafür drauf!
Hätte ich einen rechtlichen Anspruch darauf, dass sie mir ihre Konten und Kontostände nachweist?
Ist eine rein theoretische Frage ...
aber interessant wäre es schon.
Gruß
Henry