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euleni
Administrator
Beiträge: 4 462
Registrierungsdatum: 1. September 2006
Sozialhilfeträger: Bayern
OLG-Bezirk: München
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Montag, 24. Juli 2006, 02:55
Zitat BGB § 1580 Auskunftspflicht Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. § 1605 ist entsprechend anzuwenden.
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