Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Länder übergegangen. Damit liegt es nun in der Hand des Freistaats, die Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung in Bayern aktiv zu gestalten.
Der Bayerische Landtag hat am 03.07.2008 das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz, das an die Stelle des reformbedürftigen Bundesheimgesetzes tritt, sollen mehr Transparenz in die Leistungsqualität in der Pflege und Betreuung gebracht und unnötige bürokratische Hürden abgebaut werden. Die Einbeziehung neuer Wohnformen in den Gesetzentwurf markiert einen klaren Paradigmenwechsel im Verhältnis zum Bundesheimgesetz. Auch die in Bayern bereits seit Jahren praktizierten unangemeldeten Heimnachschauen werden nun ausdrücklich gesetzlich verankert.