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Samstag, 26. Mai 2007, 23:07

Heimgesetz - Pflegebedürftige und Unterhaltspflichtige sollten es kennen

Das vollständige Heimgesetz findet ihr unter
www.gesetze-im-internet.de/heimg/index.html

Das Heimgesetz ist ein Bundesgesetz.
Durch die Föderalismusreform wurde die Zuständigkeit für die Gesetzgebung auf die Länder übertragen.
Soweit ich weiß, hat aber bislang kein Bundesland ein eigenes Heimgesetz erlassen. Insofern gehe ich davon aus, dass das Heimgesetz derzeit noch für alle Bundesländer gilt.

Was findet man im Heimgesetz?
Hier das Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsübersicht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zweck des Gesetzes
§ 3 Leistungen des Heims, Rechtsverordnungen
§ 4 Beratung
§ 5 Heimvertrag
§ 6 Anpassungspflicht
§ 7 Erhöhung des Entgelts
§ 8 Vertragsdauer
§ 9 Abweichende Vereinbarungen
§ 10 Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner
§ 11 Anforderungen an den Betrieb eines Heims
§ 12 Anzeige
§ 13 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 14 Leistungen an Träger und Beschäftigte
§ 15 Überwachung
§ 16 Beratung bei Mängeln
§ 17 Anordnungen
§ 18 Beschäftigungsverbot, kommissarische Heimleitung
§ 19 Untersagung
§ 20 Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Berichte
§ 23 Zuständigkeit und Durchführung des Gesetzes
§ 24 Anwendbarkeit der Gewerbeordnung
§ 25 Fortgeltung von Rechtsverordnungen
§ 25a Erprobungsregelungen
§ 26 Übergangsvorschriften

Ich meine, einen Blick in das Heimgesetz sollte durchaus jeder mal werfen, der Vater oder Mutter im Pflegeheim hat.