Du bist nicht angemeldet.

Kontrollzentrum

Statistik

  • Mitglieder: 4400
  • Themen: 4360
  • Beiträge: 29485 (ø 14,27/Tag)
  • Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: acerola

Kontakt

Administratoren
euleni
taxman
Super Moderatoren
BENhur
norcop
noskom

euleni

Administrator

  • »euleni« ist weiblich
  • »euleni« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 4 462

Registrierungsdatum: 1. September 2006

Sozialhilfeträger: Bayern

OLG-Bezirk: München

  • Private Nachricht senden

1

Mittwoch, 14. Februar 2007, 23:26

SGB 11 § 87: Unterkunft und Verpflegung

Zitat

SGB 11 § 87 Unterkunft und Verpflegung

Die als Pflegesatzparteien betroffenen Leistungsträger (§ 85 Abs. 2) vereinbaren mit dem Träger des Pflegeheimes die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Entgelte für Unterkunft und Verpflegung.
Die Entgelte müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen.
§ 84 Abs. 3 und 4 und die §§ 85 und 86 gelten entsprechend;
§ 88 bleibt unberührt.