Du bist nicht angemeldet.

Kontrollzentrum

Statistik

  • Mitglieder: 4400
  • Themen: 4360
  • Beiträge: 29485 (ø 14,27/Tag)
  • Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: acerola

Kontakt

Administratoren
euleni
taxman
Super Moderatoren
BENhur
norcop
noskom

euleni

Administrator

  • »euleni« ist weiblich
  • »euleni« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 4 462

Registrierungsdatum: 1. September 2006

Sozialhilfeträger: Bayern

OLG-Bezirk: München

  • Private Nachricht senden

1

Donnerstag, 15. Februar 2007, 00:32

SGB 11 § 9: Aufgaben der Länder

Zitat

SGB 11 § 9 Aufgaben der Länder

Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur.

Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht bestimmt.

Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen
Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen.